- Von Redaktion
- 20.06.2017 um 11:59
Die abstrakte Verweisung in der Nachprüfung
Die abstrakte Verweisung ist in der Vorbelegung markiert. Ob diese sich nun in der Nachprüfung versteckt oder nicht, kann nur die Formulierung dort belegen. Der Hersteller fragt nach der Lebensstellung. In der Regel sollte diese durch Gelerntes und Fähigkeiten und mindestens durch eine feste Einkommensreduktion, die man dann als zumutbar deklariert, definiert sein. Wieder erhalten alle Anbieter ein „Ja“ trotz unterschiedlicher Formulierung und der damit verbundenen Tragweite im Leistungsfall. Verbraucherschutz?
Unterschiede bei den Mitwirkungspflichten
Bei den Mitwirkungspflichten, als Arztanordnungsklausel bekannt, gibt es dann doch einige Unterscheidungen. Einer hat offene Formulierungen in der hinzunehmenden ärztlichen Anweisung im Vertragstext stehen. Ein anderer Anbieter beschränkt die Dinge auf Hilfsmittel des täglichen Lebens. Wieder finden wir unterschiedliche Vertragsbestimmungen aber für alle ein „Ja“.
Wird bei einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Berufsleben im Leistungsfall der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf geprüft? Alle Anbieter weisen ein klares „Ja” aus. Die die Tarife unterscheidenden Fristen und Bedingungen werden aber nicht abgebildet. Wieder lohnt der Blick in den Vertragstext innerhalb des Originals, um unterscheiden zu können.
Alle sind gleich?
Abschließend sei bemerkt, dass unser Probekaninchen die Frage äußerte, welches der Angebote denn nun das Bessere sei. Die Antwort war ganz einfach: „Sie sind alle gleich“. Danach betrachtet kann also der Preis entscheiden, weil der wirkliche Wert der Absicherung in den Hintergrund tritt.
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