- Von Lorenz Klein
- 09.04.2021 um 09:08
Zwar würde wohl nur ein Bruchteil der mutmaßlich rund 260.000 Long-Covid-Patienten auch tatsächlich eine Reha-Maßnahme beantragen oder hat dies bereits getan – allerdings scheint der Bedarf inzwischen erheblich gewachsen zu sein. „Wir verzeichnen eine extrem gestiegene Nachfrage bei Anschlussheilbehandlungen nach einer Covid-19-Erkrankung und bei Reha-Maßnahmen bei Long-Covid-Patienten“, wird Andreas Dösch von der Asklepios Parkklinik Bad Salzungen in einem aktuellen Beitrag des MDR zitiert. „Täglich habe er zwei- bis dreimal so viele Neuanträge auf dem Tisch, wie bisher“, heißt es.
Und auch Jördis Frommhold von der Median-Rehaklinik Heiligendamm macht sich über eine Gruppe von Post-Covid-Patienten „persönlich am meisten Sorgen“, die „durch die Maschen falle“, weil der Reha-Bedarf bei dieser Gruppe nicht unbedingt offensichtlich sei, wie sie kürzlich dem Deutschlandfunk sagte. Es handele sich dabei um jüngere Patienten – „im Alter, 20 bis 50 vielleicht“ – die Frommhold zufolge einen leichten bis mittelschweren Akutverlauf hatten, ohne Krankenhausaufenthalt, und erst ein bis vier Monate nach der Erkrankung wieder Symptome bekommen. Diese Symptome seien sehr heterogen. Im Vordergrund stünden Leistungsminderung, „wirklich bleierne Müdigkeit“, wie sie sagt, Fatigue-Symptomatik, aber auch neurologisch-kognitive Einschränkungen, Wortfindungsstörungen, Gedächtnisstörungen, „schon ein bisschen hin zu dementiellen Symptomen, und das ist wirklich sehr beängstigend“, wird die Expertin zitiert.
Was ein großer BU-Versicherer sagt
Muss diese Entwicklung auch die BU-Versicherer ängstigen? Philipp Greiner, Abteilungsleiter der Schadenregulierung bei einem der größten BU-Versicherer im Lande – bei Swiss Life Deutschland, gab Anfang Februar zunächst einmal Entwarnung (wir berichteten). Wirklich konkrete Corona-Erkrankungen, wie etwa eine chronische „Fatigue“, so Greiner, sehe man bei Swiss Life nach damaligem Stand nur „ganz wenig“. Genaue Zahlen nannte er nicht. Hingegen bekomme der BU-Experte Fälle zu sehen, die er „indirekte Schäden“ nennt. „Die Leute kommen mit dem Lockdown nicht klar“, so Greiner. „Die alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die eben nicht für zwei Kinder Homeschooling und Homeoffice machen kann. Und das führt zu – meistens – psychischen Beeinträchtigungen.“ Solche Fälle sehe man bei Swiss Life „sehr wohl jetzt schon – und wir rechnen auch damit, dass das mehr wird“.
GDV: BU-Prüfung bei Covid-19 nicht anders
Unterdessen betont die Versicherungswirtschaft, dass Covid-19 für die BU-Versicherer „eine Erkrankung wie jede andere“ sei. Das heißt, dass sie auch von einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt sei, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Ende März auf seinem Verbraucherportal „Die Versicherer“ mitteilte. „Sowohl beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch bei der Leistungsprüfung gelten für Kunden mit einer Corona-Infektion die ganz normalen Regeln“, heißt es dort. Werde ein Versicherter berufsunfähig, das heißt er kann seinen Beruf nur noch zu höchstens 50 Prozent ausüben, erhalte er die vereinbarte Leistung. „Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn eine Corona-Erkrankung die Ursache für die Berufsunfähigkeit ist“, stellt der Verband klar.
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