- Von Jens Lehmann
- 08.01.2025 um 15:17
Die Hannoversche gewährt für externe Beratungsleistungen aktuell einen Zuschuss von bis zu 500 Euro – und damit den höchsten am Markt. „Vor einer endgültigen Entscheidung beziehen wir mögliche Bedenken oder Anregungen aus der externen Beratung in die Entscheidungsfindung ein“, so Keese. Das sorge für Transparenz. „Unter den wenigen Ablehnungen der Hannoversche wird der Service von etwa 10 Prozent der Kunden in Anspruch genommen.“
Mit ihrer kundenfreundlichen Unterstützung heben sich die Anbieter positiv von Konkurrenten ab. Experte Keese geht deshalb für die Zukunft davon aus, dass die „Leistung auch Einzug in die BU-Bedingungen von Wettbewerbern hält. Insgesamt beobachten wir einen Trend zu umfassenderem Service für Versicherte bei der Beratung durch externe Experten.“
Noch keine Kostenübernahme bei externer Beratung
Morgen & Morgen sieht das ähnlich. Bereits seit 2022 fragt das Analysehaus regelmäßig bei den Versicherern ab, ob und bis zu welcher Höhe sie die Kosten für eine externe BU-Leistungsberatung übernehmen. „Das Kriterium wird von uns aber nur nachrichtlich ausgewiesen und ist nicht Teil des M&M Ratings Berufsunfähigkeit“, stellt Iris Portugall klar. Denn bislang konnte sich noch kein BU-Versicherer dazu durchringen, die Kosten einer externen Beratung schon im Vorfeld eines Leistungsantrags zu übernehmen.
Den Versicherten brächte ein solcher Schritt einen echten Mehrwert, glaubt Experte Kaiser. Denn viele BU-Fälle sind komplizierter und so komplex, „dass sich die Sachverhalte nicht vernünftig per Teleclaiming aufarbeiten und in den Leistungsantrag übertragen lassen.“ Ein einstündiges Gespräch mit einem Sachbearbeiter oder ein Hausbesuch würden den Versicherten da häufig nicht weiterhelfen. „Mit solchen Fällen muss sich ein Experte viel intensiver auseinandersetzen. Der Service der Versicherer stößt hier an seine Grenzen.“
Vor allem in solch schwierigen BU-Fällen seien Kundinnen und Kunden besser bei einem externen Versicherungsberater aufgehoben, der die Interessen des BU-Kunden gegenüber der Versicherung vertritt. „Dieser Spezialist sollte möglichst früh eingeschaltet werden, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist“, rät Kaiser. Das könne schnell passieren. Schließlich sei die BU die komplizierteste Jedermann-Versicherung auf dem Markt.
Ein großer Knackpunkt ist immer wieder der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente. Wenn ein Versicherter ihn auf eigene Faust stellt, geht häufig etwas schief. „Viele dieser Anträge sind unvollständig, oder sie enthalten Fehler, die am Ende zu einer Leistungsablehnung führen können.“ Gerade in weniger klaren BU-Fällen sei deshalb eine externe Beratung durch einen Spezialisten von Anfang an wichtig.
BU-Spezialwissen fehlt oft bei Maklern
Die externe Hilfe bringe auch Entlastung für Vermittler. Denn im BU-Leistungsfall sind sie naturgemäß die ersten Ansprechpartner für hilfesuchende Kunden. „In der Regel haben Makler aber nicht das nötige BU-Spezialwissen, um Versicherte rechtssicher beraten zu können“, sagt Experte Kaiser. Im Übrigen koste die Hilfe in einem komplexen BU-Fall viel Arbeitszeit, für die Makler nicht vergütet würden. Noch schwerer wiege ein zweiter Punkt: „Wenn der Vermittler dennoch versucht, kundenfreundlich zu helfen, haftet er am Ende für eventuelle Beratungsfehler.“ Ein echtes Dilemma.
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