- Von Jens Lehmann
- 08.01.2025 um 15:17
Darum wenden sich viele Makler im eigenen Interesse und zum Vorteil für ihre Kunden zunehmend an Spezialisten, die sich ausschließlich mit dem Thema Berufsunfähigkeit befassen. Bis zu 90 Prozent der Kunden, die beim BU-Expertenservice anfragen, kommen laut Kaiser auf Anraten eines Maklers. Beauftragt der Versicherte einen BU-Spezialisten, kümmert der sich allein um die Angelegenheit – im Idealfall schon, bevor ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt wurde.
Denn die Probleme beginnen manchmal bereits mit der Frage, wann überhaupt eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Manche Anträge werden voreilig gestellt und deshalb abgelehnt. Nicht weiter tragisch, könnte man denken. Doch in einigen BU-Tarifen hat eine Ablehnung zur Folge, dass eine spätere Nachversicherung ausgeschlossen ist oder das Recht auf Erhöhung der BU-Rente durch eine Beitragsdynamik verloren geht. Kaiser: „Schon deshalb muss der Antrag gut durchdacht und vorbereitet werden, noch bevor die Versicherung ins Spiel kommt.“
Problem der schleichenden Erkrankungen
Auch der umgekehrte Fall kommt in der Praxis immer wieder vor, beispielsweise bei schleichenden Erkrankungen wie Rückenleiden. „Wir erleben es immer wieder, dass Versicherte wegen zunehmender Einschränkungen beruflich immer kürzer und kürzer treten“, so Kaiser.
Typisches Muster: Erst steigt der Arbeitnehmer aus dem Akkord aus, dann lässt er sich intern auf eine leichtere Arbeit versetzen – und schließlich reduziert er seine Arbeitsstunden oder nimmt einen einfacheren Job bei einem anderen Arbeitgeber an. „Manche schleppen sich jahrelang nur noch durch, obwohl sie längst berufsunfähig sind und Anspruch auf eine BU-Rente haben.“ Hier sei es wichtig, dass der Makler interveniere, wenn er im Jahresgespräch davon erfahre, damit sein Kunde Rentenansprüche geltend machen kann.
Manche Fehler sind nur noch schwer zu korrigieren
Das beschriebene Kürzer-Treten-Muster birgt allerdings eine weitere Gefahr: Sehr häufig geben Versicherte im Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ihre letzte Tätigkeit an. Für die korrekte Prüfung des Falls müsste der Antragsteller aber die Beschäftigung nennen, der er an seinem letzten gesunden Tag nachgegangen ist. „Also beispielsweise in der Produktion, im Akkord und vor Einsetzen der ersten Rückenbeschwerden“, erklärt Kaiser. Das wüssten viele Versicherte nicht. Und manche Versicherer klären auch nicht darüber auf.
Im Ergebnis besteht die Gefahr, dass die Versicherung den Antrag auf Basis der darin gemachten Angaben ablehnt. „Solche Fehler sind oft nur noch schwer zu korrigieren.“ Schlecht für die Betroffenen, die zwar berufsunfähig sind, bei der BU-Rente aber schlimmstenfalls leer ausgehen.
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