In Zeiten hoher Inflation gewinnen Rentendynamiken in der Berufsunfähigkeitsversicherung zunehmend an Bedeutung. © picture alliance | Christian Ohde
  • Von Lorenz Klein
  • 17.08.2022 um 16:34
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Indexmieten, die an die Inflationsrate gekoppelt sind, sorgen derzeit bei vielen Mietern für Frust und Angst. In der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) dagegen hat es für die Kunden große Vorteile, wenn die BU-Rente mit den höheren Lebenshaltungskosten Schritt hält – doch bei den Dynamikregeln der Versicherer könnte es besser laufen, meint der Makler Matthias Helberg.

„Beim Volkswohl Bund erhöhen sich BU-Renten nicht wie vereinbart“, monierte kürzlich der Versicherungsmakler Matthias Helberg in seinem Blog. Doch am Ende stellte sich heraus: Alles ein großes Missverständnis. Oder doch nicht?

Was war geschehen?

Helberg schilderte, dass sich einige verwunderte Kunden bei ihm gemeldet hätten. Der Grund: Der Volkswohl Bund habe die vereinbarte BU-Rente trotz einer aktuellen Inflationsrate von zuletzt um die 7 Prozent nicht deutlich erhöht, sondern „nur“ um 2,5 Prozent.

Dazu muss man wissen, dass besagte Kunden beim Volkswohl Bund eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dynamik abgeschlossen hatten – aber halt: Nicht irgendeine Normalo-Dynamik von sagen wir 3 Prozent pro Jahr, sondern eine, die sich von Jahr zu Jahr an der Inflationsrate orientiert. Eine dynamische Dynamik, wenn man so will: Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kaufkraft der späteren BU-Rente (sofern sie denn überhaupt ausgezahlt werden muss) möglichst im Gleichschritt mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten wächst.

Inflation wirft ein Schlaglicht auf Dynamikregelungen

Die Dynamik an den Verbraucherpreisindex zu koppeln ist im Grunde ein alter Hut, räumt Makler Helberg ein. „Aber in Zeiten einer Inflationsrate von 7,5 Prozent im Juli 2022 im Vergleich zu Juli 2021 bekommen Dynamikregelungen einen Stellenwert, den sich viele bisher nicht vorstellen konnten“, betont der BU-Spezialist.

Aber zurück zum Volkswohl Bund: Um wieviel Prozent bieten die Dortmunder nun eine Erhöhung an? Um die vertragliche Mindesthöhe – das sind 2,5 Prozent. Moment. Wieso denn nur 2,5 Prozent, wo doch der Verbraucherindex Ende 2021 bei 3,1 Prozent notierte?

Blick ins Vertragswerk. Helberg wird nach eigenen Angaben fündig in der Version aus 06.2020 im Paragraf 1 Absatz 4, Satz 2. Dort heißt es: „Bei der Dynamikform I erhöhen sich die Leistungen im gleichen Verhältnis wie der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland, mindestens aber um 2,5 Prozent.“

Im Klartext: Die versicherte BU-Rente erhöht sich von Jahr zu Jahr mindestens um 2,5 Prozent. Fällt der Verbraucherpreisindex höher aus als 2,5 Prozent wird stattdessen der exakte Index-Wert herangezogen. Warum steigt die Rente dann aber nicht um 3,1 Prozent, fragen sich der Makler und seine Kundschaft.

Kleine Dynamikunterschiede können viele Renten-Euros kosten

Nun mag sich eine Differenz von 0,6 Prozentpunkten nicht dramatisch groß anhören. Dem hält der Makler diese Rechnung entgegen: „Hätte der Versicherer hier eine Erhöhung um 3,1 Prozent – entsprechend des Verbraucherpreisindex 2021 – vorgenommen, wäre unsere Kundin nun mit einer BU-Rente in Höhe von 2.062 Euro abgesichert.“

Stattdessen steigt die zum 1. Juli 2021 vereinbarte Rente der Frau von anfänglich 2.000 Euro auf nur 2.050 (plus 2,5 Prozent). Nun dürfte auch die Differenz von 12 Euro für manche Betrachter eher überschaubar wirken. Doch Helberg rechnet weiter: Würde die Versicherte „dieses Jahr berufsunfähig werden und bliebe es wie die meisten Berufsunfähigen bis zum Ende so, würden ihr bis zum Vertragsablauf im Jahr 2054 über 4.608 Euro fehlen“. Erhöhungen durch die Überschussbeteiligung und die garantierte Rentensteigerung seien hier noch nicht einmal berücksichtigt, so der Makler.

Kurzum: Helberg fragte beim Volkswohl Bund nach, wieso denn die Rente nur um 2,5 Prozent zulegte? Allein: Seit Ende Juni habe man leider noch keine eindeutige Antwort aus Dortmund erhalten, erklärte ein enttäuschter Helberg am 9. August.  

Pfefferminzia fragte nach

Pfefferminzia nahm dies zum Anlass, am vergangenen Freitag beim Volkswohl Bund um Auskunft zu bitten. Noch am gleichen Tag erfolgte eine Antwort: „Ich kann Ihnen versichern, dass die Umsetzung unserer Dynamikregel einwandfrei funktioniert“, teilte eine Sprecherin mit – und löste das Rätsel auf:

„Den Erhöhungssatz für das Folgejahr müssen wir spätestens zum Ende eines Kalenderjahres festlegen. Darum verwenden wir den letzten Index-Jahreswert, der zu diesem Zeitpunkt bekannt ist. Das war Ende 2021 der Jahreswert für das Jahr 2020. Er betrug 0,5 Prozent. Weil das weniger ist als unsere Mindesterhöhung von 2,5 Prozent, erhöhen wir 2022 die vereinbarten BU-Renten um 2,5 Prozent.“

2023 werde dann die Veränderung des Verbraucherpreisindex von 2021 relevant sein, führte die Sprecherin aus. „Mit 3,1 Prozent ist sie höher als die Mindesterhöhung. Unsere Dynamik wird 2023 also 3,1 Prozent betragen.“

Um es kurz zu machen: Der Volkswohl Bund richtet seine Dynamik sehr wohl am Verbraucherindex aus, nur hinkt die Dynamik der Entwicklung halt arg hinterher.

Seite 2: Nur Makler-Gemecker auf hohem Niveau?

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Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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