- Von Juliana Demski
- 23.11.2018 um 15:32
Ergibt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) über den Arbeitgeber Sinn? Makler Philip Wenzel hat kürzlich eine solche Frage von einem seiner Leser erhalten. Hier eine Zusammenfassung.
Zunächst sei zu klären, ob der Chef die BU über eine Kollektivlösung oder über die betriebliche Altersversorgung (bAV) anbietet, so Wenzel.
Fall Kollektivlösung
„Handelt es sich um eine Kollektivlösung, dann ist es in der Regel so, dass mein Kunde versicherte Person und Versicherungsnehmer des Vertrags ist. Außerdem bezahlt er die Beiträge ganz normal von seinem Netto-Gehalt.“
Bei solchen Angeboten werde häufig mit vereinfachten Gesundheitsprüfungen und einheitlichen Berufsgruppen hantiert, schreibt der Experte weiter. In seinem Text nennt er sie auch „tickende Zeitbomben“. Denn: „Gesunde Akademiker kommen woanders günstiger unter. Wir haben also keine Mischung aus gesund und ungesund. Und auch keine aus Akademiker, die eher unwahrscheinlich BU werden können und Handwerkern, die schon aufgrund von Knieproblemen BU werden können.“
Fall bAV
Bei der Absicherung über die betriebliche Altersversorgung sei es komplizierter, so Wenzel. Vor allem die gesetzliche Grundlage sei bei dieser Art der Absicherung „furchteinflößend“. Hintergrund dafür: „Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Leistungszusage und muss über eine Versorgungsverordnung und eine Versorgungsregelung fixiert sein. Wenn ich das nicht oder falsch mache, hat der Arbeitgeber in vielen denkbaren Fällen ein großes Problem. Und der Arbeitgeber ist als Versicherungsnehmer ja mein Kunde“, schreibt der Makler. Genau da wolle man schließlich Probleme vermeiden.
Ein weiteres Problem sei die Frage, ob man den Vertrag bei Arbeitgeberwechsel auch mitnehmen könne. „Das würde ich verneinen“, schreibt der Experte auf seinem Blog. Denn: „Ich hab zwar einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, aber der Arbeitgeber bestimmt, was damit gemacht wird.“
Steuern hingegen seien kein Problem. Denn: „Der Steuervorteil bei der Beitragszahlung führt zu einer vollen Besteuerung im Leistungsfall. Das ist nicht weiter tragisch. Ich muss halt die versicherte Rente entsprechend höher wählen.“
Wenzels Fazit sieht so aus:
Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung über den Arbeitgeber ist denkbar, aber nur, „wenn ich einen bAV-Experten im Team habe“, schlussfolgert der Versicherungsmakler.
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