- Von Redaktion
- 11.05.2021 um 12:15
Dynamikwiderspruch unbegrenzt möglich
Die Dynamikregel, dass Versicherte nur zweimal in Folge der Beitragsdynamik widersprechen können, ohne diese zu verlieren, wird von immer mehr Anbietern in den Bedingungsupdates verbessert. Bei diesen ist der Widerspruch der Dynamik mittlerweile unbegrenzt in Folge möglich, ohne dass es die Konsequenzen hat. Für Kunden hat das einen ungemeinen Vorteil, da sie nicht immer überlegen müssen, wie oft bereits der Beitragsdynamik widersprochen wurde, weil ansonsten eventuell die Beitragsdynamik zukünftige unfreiwillig entfällt. Dadurch werden die Versicherten flexibler in der Steuerung der Beitragsdynamik und Vermittler müssen diese aus Kundensicht unlogische alte Dynamikregelung nicht mehr erklären.
Verkürzte Abfragezeiträume bei Gesundheitsfragen
Üblich sind in den Anträgen der Versicherer bei den Gesundheitsfragen Abfragezeiträume von 5 Jahren im ambulanten und 10 Jahre im stationären Bereich. Teilweise wird der Bereich psychosomatische Erkrankungen auch noch mit 10 Jahren abgefragt. Bei den meisten allerdings nur noch 5 Jahre. Man sieht allerdings bei ersten Versicherern, dass die Abfragezeiträume im ambulanten Bereich auf 3 Jahre verkürzt werden. Die Basler Versicherung geht bei Kunden unter 30 Jahre und einer maximalen BU-Rente von 2.000 Euro sogar einen Schritt weiter. Hier werden neben verkürzten Abfragezeiträumen auch weniger Gesundheitsfragen als allgemein üblich gestellt. Kunden und Vermittler werden dadurch bei der Antragsstellung deutlich entlastet, da es für viele Kunden schon sehr schwer ist, sich an sämtliche Behandlungen und Untersuchen der letzten 5 Jahre zu erinnern.
Krebsklausel
Wer an Krebs erkrankt erhält bei immer mehr Anbietern unkompliziert Leistungen ausbezahlt. Dabei wird in den Vertragsbedingungen geregelt, dass bei einer Krebserkrankung mit fest definierten Eigenschaften ohne großen Aufwand bis zu 15 Monatsrenten ausgezahlt werden. Da Krebs schon länger zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit zählt, ist das für Betroffene sicher eine gute Regelung. Anzumerken ist allerdings, dass der Versicherte bei längerer Krankheit nicht um das normale Leistungsfall-Prozedere herumkommt. Denn nach Ablauf der 15 Monate würde der Versicherer ansonsten die Leistung einstellen. Trotzdem ist das eine kundenfreundliche Regelung.
Verzicht auf Risikoprüfung bei Nachversicherungsgarantien
Es gibt immer mehr Versicherer, die im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie nicht nur auf die erneute Gesundheitsprüfung, sondern auch auf die komplette Risikoprüfung verzichten. Hierbei werden keinerlei Fragen mehr zum persönlichen Risiko gestellt. Wer also beispielsweise zwischenzeitlich ein risikoreiches Hobby oder das Rauchen begonnen hat, muss dies im Rahmen der Nachversicherung nicht mehr angeben. Auch übliche Fragen zu Auslandsaufenthalten und zur Größe beziehungsweise Gewicht werden nicht mehr gestellt. Sehr wichtig ist allerdings, dass beim Verzicht auf eine Risikoprüfung ein eventuell neuer Beruf nicht mehr abgefragt wird. Der Versicherer stuft hierbei einfach mit der ursprünglich vereinbarten Berufsgruppe ein. Das kann vor allem für Schüler und Studenten von Vorteil sein, wenn Sie in einen risikoreichen Beruf wechseln und dann nachversichern möchten.
Der Autor:
Björn Maier ist Versicherungsmakler und Inhaber des Maklerunternehmens Onverso in München.
Zum eingangs erwähnten Gastbeitrag von Infinma-Geschäftsführer Jörg Schulz „Vier BU-Trends im Expertencheck“ geht es hier.
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