- Von Lorenz Klein
- 29.03.2017 um 10:13
Woran bemisst sich, ob die Voraussetzungen angemessen sind?
Diese sind durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorgegeben, lassen aber vielfältige Auslegungsmöglichkeiten offen.
Bei Grundfähigkeitsversicherungen – um auf Ihre vorherige Frage zurückzukommen – sollte darauf geachtet werden, dass auch die Grundfähigkeiten abgesichert sind, die bei der täglichen Arbeit benötigt werden, wie beispielsweise die Grundfähigkeiten „stehen“ und „Hände gebrauchen“ bei einem Frisör.
Inwieweit unterscheiden sich Annahmepolitik, Risikoeinschätzung und Nachfrage dieser Zielgruppe zum restlichen „AKS-Kuchen“?
Die Annahmepolitik der Versicherer unterscheidet sich zunächst nicht von der bei Angestellten. Auch bei Selbstständigen sind die berufliche Tätigkeit und der Gesundheitszustand entscheidend.
Eine Rolle kann bei Selbstständigen jedoch die Größe des Unternehmens spielen. So kann eine größere Anzahl an Mitarbeitern für den Chef eines Handwerksbetriebs zum Beispiel zu einer besseren Berufsgruppeneinstufung führen, weil ein höherer kaufmännischer beziehungsweise administrativer Anteil der Tätigkeit angenommen werden kann.
Für die Prüfung des Einkommens zum Nachweis der Angemessenheit der veranschlagten Rentenhöhe gibt es für Selbständige und Freiberufler oftmals abweichende Regelungen. Insbesondere bei Existenzgründern ist zudem die maximal abschließbare Rentenhöhe im Regelfall deutlich eingeschränkt.
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