- Von Redaktion
- 11.01.2016 um 18:06
Neben dem grundsätzlichen Problem, dass sich die GDV-Statistik zur BU nicht überprüfen lasse, hat das Analysehaus Franke und Bornberg etwas an der Leistungsquote auszusetzen. Sie liegt laut GDV-Angaben bei rund 77 Prozent. „Diese Quote liegt deutlich über den Werten, die Franke und Bornberg ermittelt hat. Bezogen auf alle Anträge lagen unsere Werte für 2014 bei knapp 65 Prozent. Erst wenn die Fälle von zurückgezogenen Anträgen oder verletzter Mitwirkung abgezogen werden, erreicht die von uns ermittelte Quote fast 75 Prozent und damit annähernd den GDV-Wert“, heißt es in einer Pressemitteilung des Analysehauses.
Auch kritisiert Franke und Bornberg, dass sich der Branchenverband bei den Ablehnungsgründen bedeckt halte: „Für Vermittler wie für Kunden, aber auch für die Öffentlichkeit ist durchaus von Interesse, warum keine Leistung erbracht wird. Denn hinter jeder Ablehnung steht ein konkreter Sachverhalt, zum Beispiel medizinische Gründe, Anfechtung und Rücktritt, ein nicht erfüllter Prognosezeitraum, Ausschlüsse aufgrund von Bedingungen oder Klauseln, Gerichtsurteile oder Verweisung. Je differenzierter die Angaben der Versicherer, umso größer ist die Akzeptanz, weil der Vorwurf pauschaler Leistungsverweigerung schwindet.“
Weniger externe mehr interne Gutachten
Wie der GDV mitteilt, beauftragten die Versicherer nur bei knapp 6 Prozent aller Leistungsfälle ein Gutachten. Eine Aussage über Qualität und Zeitverhalten bei der Leistungsregulierung ist damit aus Sicht von Franke und Bornberg nicht verbunden. „Wir stellen seit Jahren eine rückläufige Entwicklung bei externen Gutachten fest. Eine mögliche Ursache ist, dass Versicherer insbesondere für psychologische Gutachten verstärkt Kompetenz im eigenen Haus aufbauen. Es werden somit quasi interne Gutachten erstellt.“
Laut GDV vergehen zwischen Vorliegen aller entscheidungsrelevanten Unterlagen und der Leistungsentscheidung knapp 13 Kalendertage. „Diese Zahl klingt positiv, ist für Kunden aber nicht relevant, da keine Rückschlüsse auf die gesamte Regulierungsdauer möglich sind. Gerade Verschleppungspraktiken, also das bewusste Hinauszögern der Leistungsentscheidung, finden durch Anforderungen immer weiterer Unterlagen statt“, meinen die Analysten. Vor den genannten 13 Tagen könnten mehrere Monate Prüfungsdauer liegen, in denen Unterlagen zusammengestellt und ärztliche Einschätzungen getroffen würden.
Leistungsprüfung dauert eher 196 Tage
Interessanter sei die Gesamtdauer der Leistungsprüfung. Diese betrug laut Erkenntnissen von Franke und Bornberg im Jahr 2014 im Schnitt 196 Tage, wobei Anerkennungen nach durchschnittlich 179 und Ablehnungen nach 201 Tagen ausgesprochen wurden.
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