- Von Redaktion
- 05.03.2015 um 15:00
Das Arbeitsministerium will, dass jeder Arbeitnehmer von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren kann. Deshalb gibt es Pläne für eine bAV-Pflicht, wie das Portal Portfolio International berichtet. Wie das gehen soll? Laut eines Vertreters des Ministeriums, so der Bericht weiter, gebe es Überlegungen, Tarifverträge als allgemeinverbindlich zu erklären.
Kritik kommt vom Versicherungsverband GDV. Dort halte man nichts von gesetzlichen Zwangsmaßnahmen. Freiwillige Modelle wie eine automatische Entgeltumwandlung hält der GDV für geeigneter. Auch würde ein System, dass an Tarifverträge gekoppelt ist, nicht nur alles verkomplizieren, sondern auch zu rechtlichen und praktischen Problemen führen.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist zurückhaltend. Dass Rentenleistungen auf die Grundsicherung angerechnet werden, sei ein Problem. So könne man Arbeitnehmer nicht zu einer Entgeltumwandlung ermuntern. Die Altersvorsorge benötige deshalb Freibeträge, heißt es von den Arbeitnehmervertretern.
Und aus den Reihen der bAV-Anbieter heißt es, dass die Idee in die richtige Richtung gehe. Die Unternehmen sollten jedoch die bAV-Lösung selbst auswählen können. So würden Wettbewerb und unternehmerische Handlungsfreiheit erhalten bleiben.
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