- Von Juliana Demski
- 08.02.2021 um 17:43
Die Pensionskassen ächzen zunehmend unter der Last der Niedrigzinsen – allein innerhalb der vergangenen zehn Jahre kam es in 27 Fällen zu Leistungsanpassungen, wie das „Handelsblatt“ berichtet. Vor einigen Wochen entzog die Finanzaufsicht Bafin der Kölner Pensionskasse und ihrer Schwester, die Pensionskasse der Caritas, sogar die Betriebserlaubnis (wir berichteten). Viele Kunden machen sich deshalb Sorgen um ihren Ruhestand – doch das müssen sie in den meisten Fällen gar nicht.
Diese sieben Pensionskassen kürzen ihre Leistungen
45 Pensionskassen sind finanziell angeschlagen
Stefan Oecking, Partner bei der Unternehmensberatung Mercer, weiß, wieso: Für Betriebsrentner mit bestehendem Arbeitgeber seien finanzielle Schwierigkeiten ihrer Pensionskassen „nicht tragisch“, wie er gegenüber dem „Handelsblatt“ erklärt. Denn: Grundsätzlich hafte immer der Arbeitgeber für das Leistungsversprechen einer Pensionskasse. Wenn diese eine Betriebsrente kürze, müsse der Arbeitgeber die Zahlungen soweit aufstocken, dass am Ende wieder der einst arbeitsrechtlich zugesagte Betrag zusammenkomme.
Und: Ab dem Jahr 2022 verbessere sich die Situation der Betriebsrentner, sollte ihre Pensionskasse pleite gehen, schreibt die Zeitung. Dank einer Gesetzesreform springe dann die Sicherungseinrichtung Pensionssicherungsverein (PSV) ein, wenn auch der Arbeitgeber ausfalle.
In dem Artikel heißt es zudem, dass im Hinblick auf die unverändert schlechte Finanzlage vieler Pensionskassen in den kommenden Jahren damit zu rechnen sei, dass noch viele weitere Vorsorgewerke einen sogenannten „externen Run-off“ suchten und sich an einen spezialisierten Abwickler wenden. Dieser Schritt verspreche weniger Kosten. Aber auch dann ändere sich für die Kunden mit bestehendem Arbeitgeber erstmal wenig – einzig der Ansprechpartner sei dann ein anderer: die Abwicklungsgesellschaft.
Und: Auch nach solch einem Übergang der Bestände bliebe die Bafin als Kontrollinstanz involviert – und die entsprechende Pensionskasse auch Mitglied im gesetzlichen Sicherungsfonds (hier geht es zur aktuellen Mitgliederliste, Stand: 24. November 2020).
Karl Eberhardt
Vor 4 JahrenHallo Frau Demski,
den letzten Satz Ihres Artikels sollten Sie korrigeren.
Der Arbeitgeber ist nicht Mitglied bei Protektor.
2 Kommentare
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kommentierenKarl Eberhardt
Vor 4 JahrenHallo Frau Demski,
den letzten Satz Ihres Artikels sollten Sie korrigeren.
Der Arbeitgeber ist nicht Mitglied bei Protektor.
Lorenz
Vor 4 JahrenSie haben recht. Wie bedauern den Fehler und haben diesen korrigiert. Die Redaktion