- Von Redaktion
- 28.04.2016 um 10:08
Auch ein Inflationsausgleich ist beim PSV nicht vorgesehen. Das sei bei Unterstützungskassen und Renten aus dem Betriebsvermögen sonst üblich, berichtet N-TV. Alle drei Jahre müsse der Arbeitgeber prüfen, ob er die Renten anpassen muss. Anhaltspunkt ist etwa die Lohnentwicklung im Unternehmen oder auch der Verbraucherpreisindex. Tatsächlich anheben muss die Firma die Rente aber nicht, wenn sie sich das nicht leisten kann.
Firma weg, Betriebsrente weg
Gerät die Firma in finanzielle Schwierigkeiten, kann sie die Versorgungsordnung anpassen. Allerdings gibt es hier Regeln. Bereits erworbene Ansprüche kann der Arbeitgeber nur im äußersten Notfall zusammenstreichen. Künftige Leistungen kann er kappen, wenn das Unternehmen unter Druck steht. Zahlen Mitarbeiter aber selbst per Entgeltumwandlung in ihre Rente ein, darf der Arbeitgeber diesen Teil aber nicht antasten.
Etwas knifflig ist die Lage, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr bei der früheren Firma arbeitet, denn dann verliert er sie tendenziell aus dem Auge. Wurde das Unternehmen zwischenzeitlich verkauft, haftet der neue Besitzer für die Rentenverpflichtungen. Wird die Firma aber aufgelöst, müssen die Liquidatoren die Rentenansprüche nur auffangen wenn sich der Ex-Mitarbeiter rechtzeitig meldet. Oft wissen die aber gar nichts davon, dass es ihren ehemaligen Arbeitgeber gar nicht mehr gibt. Dann kann es passieren, dass der Betriebsrentner leer ausgeht.
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