Ein Krankenpfleger gipst den Arm Handgelenk einer Frau ein. © Maurizio Gambarini dpa/lno
  • Von Lorenz Klein
  • 31.01.2020 um 12:37
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Bei langer Krankheit kann eine Krankentagegeldversicherung als „kleine Schwester“ der Berufsunfähigkeitsversicherung für finanzielle Sicherheit sorgen – doch beim Übergang der Produkte ist Vorsicht geboten.

In diesem Zusammenhang weist die Expertin noch auf ein anderes Problem hin: Eine BU-Leistungsprüfung zieht sich in der Regel über mehrere Monate hin, sodass der Krankentagegeldversicherer zunächst vorleistet – meist mit dem vollversicherten Nettoeinkommen. Ist die Prüfung der BU-Leistungsabteilung schließlich abgeschlossen, folgt eine oft deutlich abgespecktere BU-Monatsrente. Daher sei dringend zu empfehlen, dass die versicherten Summen dem Einkommen immer wieder angepasst werden, betont Willeke – andernfalls gebe es im Ernstfall böse Überraschungen.

Rückwirkendes KTG mit Haken

Die Maxpool-Managerin weist außerdem darauf hin, dass es ganz neue BU-Produkte im Markt gebe, welche bei Feststellung der BU ein „rückwirkend auszuzahlendes Krankentagegeld mitversichern“. Diese „sicher gute und gutgemeinte Produktidee“ habe jedoch mitunter einen dicken Haken: So rechneten manche Krankentagegeld-Versicherer diese hübsche Zusatzleistung des BU-Versicherers auf das bei ihnen versicherte Krankentagegeld an – sie ziehen es quasi von der Leistung ab.

„Makler sollten potenziellen Kunden nur Produkte anbieten, welche auf eine Anrechnung ausdrücklich schriftlich verzichten – und dies nicht nur konzernintern“, stellt Willeke daher klar. Zu empfehlen seien hier etwa Barmenia, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Hallesche, „um nur drei zu nennen, die dies schriftlich bestätigen“.

Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht zu empfehlen

Auch die Deutsche Familienversicherung gibt sich in den Bedingungen ihrer beiden KTG-Tarife „DFV-Kranken-Geld“ und „DFV-Kranken-Geld Plus“ kundenfreundlich. Darin verspricht sie jeweils eine lückenlose Leistung: „Ist der Versicherungsfall eingetreten und wird durch medizinischen Befund festgestellt, dass die versicherte Person berufsunfähig oder erwerbsgemindert ist, zahlen wir ab dem Tag der Feststellung das Krankentagegeld so lange weiter, bis die versicherte Person von dem zuständigen Rentenversicherungsträger oder von einem privaten Versicherer eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente erhält …“ Diese Leistung ist auf maximal sechs Monate beschränkt, wobei die DFV in den ersten drei Monaten 100 Prozent und in den folgenden drei Monaten nur noch 50 Prozent des vereinbarten Krankentagegelds leistet.

Vertriebsvorstand Schinnenburg findet es außerdem wichtig, dass das Bedingungswerk einer Krankentagegeldversicherung „in jedem Fall“ einen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht enthalten sollte. Darüber hinaus sollten Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeiten aufgrund derselben Erkrankung addiert werden. Ebenfalls wichtig ist Schinnenburg zufolge eine Versicherungsdynamik, die es den Versicherten erlaube, die Höhe des Geldes ohne erneute Gesundheitsprüfung turnusmäßig anzupassen. Und: Selbstständige sollten darauf achten, dass über die Police auch die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, zur Arbeitslosen- und zur Pflegeversicherung abgesichert werden können. „Nicht zuletzt sollte die Police auch bei einer stufenweisen Wiedereingliederung in den Beruf leisten“, resümiert Schinnenburg.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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