Ein Arbeiter radelt in einem ICE-Werk unter einem ICE hinweg. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 06.05.2016 um 08:57
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Mit Spannung wurde der Standpunkt der CDU/CSU zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung erwartet. Jetzt haben Vertreter der Partei ein entsprechendes Positionspapier veröffentlicht. Die Kerninhalte fasst Gastautor Michael Oliver Skudlarek zusammen.

„Die Alterssicherung steht im demografischen Wandel stabiler, wenn sie sich auf mehrere starke Säulen stützt. Deswegen werden wir die betriebliche Altersvorsorge stärken. Sie muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Daher wollen wir die Voraussetzungen schaffen, damit die Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden. Hierzu werden wir prüfen, inwieweit mögliche Hemmnisse bei den kleinen und mittleren Unternehmen abgebaut werden können. Wir werden auch im europäischen Kontext darauf achten, dass die guten Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge erhalten bleiben.”

So umschreibt das Positionspapier der CDU/CSU das Ziel der Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Wir halten fest: Gerade die Verbreitung der bAV in Klein- und Mittelbetrieben lässt zu wünschen übrig. Die nachfolgenden Maßnahmen sollen laut CDU/CSU deshalb zu einer weiteren Verbreitung der bAV führen.

1. Bessere Absicherungsquote durch Angebotsobligatorium
Bereits jetzt haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung. Der Anspruch geht aber nicht soweit, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer hierüber informieren muss. Der Arbeitgeber soll künftig jedem Arbeitnehmer ein Angebot zur bAV machen. Dies soll mit einem Opting-out-Modell kombiniert werden. Erhält der Arbeitnehmer bereits eine vom Arbeitgeber finanzierte bAV, ist die Pflicht erfüllt.

2. Bessere Absicherung durch Aktivierung zusätzlicher Potenziale
Der bei einer Entgeltumwandlung eingesparte Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung soll weitergegeben werden. Die Arbeitgeber soll zum Ausgleich steuerlich belohnt werden.

3. Nebeneinander von individuellen und kollektiven Lösungen gestalten
Wenn es nach dem Willen der CDU geht, sollen in Zukunft weiter individuelle und kollektive Lösungen zur bAV angeboten werden, da beide Varianten ihre Vorteile bereits bewiesen haben.

4. Mobilität und Portabilität verbessern
Gerade Geringverdiener wechseln ihren Arbeitergeber häufig. Hierdurch entstehen Kleinstbeträge gegenüber einer Vielzahl von Arbeitgebern. „Die Möglichkeit, erworbene Anwartschaften zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen und somit schlussendlich einen einheitlichen Anspruch zu haben, sollte daher verbessert werden.“

5. Belastung von Betriebsrenten durch volle GKV-Beitragspflicht („Doppelverbeitragung”)
Die Doppelbelastung der Rentner in der Leistungsphase der bAV soll wirtschaftlich entfallen. Dies soll dadurch ermöglicht werden, dass künftig der Arbeitgeber in der Ansparphase einen obligatorischen Betrag in Höhe der eingesparten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in die bAV des Arbeitnehmers abführt. Dem vollen Beitragssatz, den der Arbeitnehmer als Rentner leisten muss, steht dann als Ausgleich ein ihm zufließender hälftiger Beitrag während der Erwerbsphase gegenüber. Die Arbeitgeber werden hierdurch nicht zusätzlich belastet, da sie diese Beiträge auch hätten leisten müssten, wenn keine Entgeltumwandlung durchgeführt worden wäre.

6. Zuschuss für die bAV à la Riester-Förderung
Gerade bei Geringverdienern läuft der Paragraf 3 Nummer 63 EStG ins Leere. Auch die Doppelverbeitragung bei einem betrieblichen Riester-Vertrag ist ein großer Nachteil. Die hohen Zuschüsse der Riester-Rente sollen nach den Willen der CDU auf die bAV übertragen werden.

7. Verbesserung der steuerfreien Entgeltumwandlung
Der steuerfreie Rahmen der Entgeltumwandlung soll auf 6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) erhöht werden.

8. Pensionsrückstellungen realitätsgerecht steuerlich erfassen
Der steuerliche Rechnungszinssatz soll auf 5 Prozent angepasst werden.

9. Sozialversicherungsbeitragsfreie Umwandlung von Wertguthaben in bAV erleichtern
Eine Übertragung von Wertguthaben aus Zeitwertkonten soll wieder sozialversicherungsfrei werden. Somit soll die Änderung durch Flexi II rückgängig gemacht werden.

10. Neue Anrechnungsregelungen bei der Grundsicherung
Es wurde erkannt, dass die Anrechnung der bAV bei der Grundsicherung ein Hemmnis darstellt, was abgemildert werden soll.

11. Subsidiärhaftung des Arbeitgebers
Die bestehenden Regelungen sollen beibehalten werden.

Anders als das Bundessozialministerium setzt die CDU/CSU also nicht nur auf die Tarifvertragsparteien. Es sind einige gute Ansätze (Angebotsobligatorium; Aktivierung zusätzlicher Potenziale; neue Anrechnungsregelungen bei der Grundsicherung) zu erkennen.

Einige Punkte erweisen sich als zu kompliziert (Doppelverbeitragung; Zuschuss für bAV à la Riester-Förderung) beziehungsweise greifen nicht weit genug (Verbesserung der steuerfreien Entgeltumwandlung; Pensionsrückstellungen realitätsgerecht steuerlich erfassen).

Eine Erleichterung der Umwandlung von Wertguthaben in die bAV führt beispielsweise auch nicht zu einer höheren Verbreitung. Beide Systeme findet man häufig nur in Großbetrieben. Es bleibt also weiterhin spannend.

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