- Von Oliver Lepold
- 13.04.2021 um 14:33
Sind Pensionsfonds in Liechtenstein genauso abgesichert wie in Deutschland?
Es gibt im Grunde genommen keinen Unterschied, auch Liechtenstein hält die entsprechende EU-Pensionsfonds-Richtlinie ein. Das heißt dort, wo der Pensionsfonds eine Garantie übernimmt, gibt es dieselben Anforderungen an das Solvenzkapital. Im Falle einer Insolvenz ist das Kapital in der Deckungsrückstellung eine Sondermasse, auf die Gläubiger des Pensionsfonds nicht zugreifen können. Und wenn eine Zusage vor der Auslagerung PSV-gesichert war, dann bleibt dieser Schutz für den Fall der Insolvenz des Trägerunternehmens bei liechtensteinischen Pensionsfonds genauso bestehen wie bei deutschen.
Wie unterstützen Sie Makler im Beratungsprozess?
Wir unterstützen in allen Fragen rund um den Beratungsprozess und bieten ein Experten-Netzwerk, in Rechtsfragen etwa über unsere Schwestergesellschaft Magnus GmbH. Auf Wunsch übernehmen wir auch direkt die Beratung der Maklerkunden. Wir bieten Pensionsfonds nach liechtensteinischem Aufsichtsrecht in einer Garantie- und einer nichtversicherungsförmigen Variante an. Bei uns können auch bestehende Rückdeckungsversicherungen in die Verträge aufgenommen werden. Ebenso wie Versicherungen, die bereits im Rentenbezug sind. Neben den geschilderten Darlehen haben wir weitere Möglichkeiten, um die Finanzierung zu gestalten. Das Ziel ist stets eine sichere Finanzierung mit Liquiditätsersparnis und mit sinnvoller Risikoreduzierung für das Trägerunternehmen.
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