Michael Franke ist Geschäftsführer und Mitgründer von Franke und Bornberg. © FuB
  • Von Redaktion
  • 09.03.2016 um 17:29
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lesedauer Lesedauer: ca. 06:15 Min

In den vergangenen Wochen ist eine lebhafte Diskussion entbrannt: Hat die private Berufsunfähigkeitsrente versagt? Zu wenige seien versichert und die Versicherer würden Leistungen systematisch verweigern. Sollte die gesetzliche Rentenversicherung deshalb wieder BU-Rente zahlen? Bitte nicht, meint Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg, in seinem Kommentar.

Anders als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) individuell und damit einzigartig. Sie kommt nicht von der Stange, sondern sitzt wie ein Maßanzug. Unabhängig vom Verlauf des Arbeitslebens versichert sie immer die zuletzt vor Eintritt des Leistungsfalls ausgeübte Tätigkeit. Und das nicht für ein allgemeines Berufsbild wie zum Beispiel kaufmännische Angestellte, sondern genau für die Tätigkeitsausprägung, wie sie der oder die Versicherte tatsächlich ausgeübt hat.

Das kann ein reiner Schreibtischjob, aber auch mit ausgeprägter Reisetätigkeit verbunden gewesen sein. Dann bekommt die Einschränkung, nicht mehr Auto fahren zu können, ein ganz anderes Gewicht. Das Beispiel zeigt: Eine Leistungsprüfung zur privaten BU-Versicherung muss ebenso individuell sein wie die versicherten Menschen und ihre Berufsbilder. Es gibt kein „Schema F“. Und auch medizinische Beurteilungen im Krankheitsfall können nicht pauschal, sondern nur mit Bezug auf die genaue Tätigkeit mit all ihren Facetten erfolgen. Das aber überfordert die meisten Ärzte regelmäßig.

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Problem Psyche

Als größte Komplexitätstreiber erweisen sich psychische Erkrankungen, die sich zur BU-Ursache Nummer 1 entwickelt haben. Nur Spezialisten können feststellen, welche Auswirkungen psychische Beeinträchtigungen beim jeweiligen Tätigkeitsbild haben. Und diese Spezialisten sind Mangelware. Die knappen Ressourcen werden zudem in erster Linie von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung abgerufen. Regulierungsdauern von mehreren Monaten sind oft zwangsläufige Folge. Wer dies als Verschleppungspraktiken bezeichnet, hat sich entweder mit der Thematik nicht auseinandergesetzt oder reklamiert – bewusst oder unbewusst – einfachere Lösungen.

Absicherungen mit standardisierter und somit schnellerer Leistungsprüfung gibt es bereits, beispielsweise Grundfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherungen. Diese Tarife haben aber einen entscheidenden Nachteil: Sie erreichen die Anerkennungsquoten der BU nicht. Die Regulierung wird damit zwar deutlich verkürzt, endet dafür aber sehr viel öfter mit einer Ablehnung.

Zu viele Ablehnungen?

Kritiker monieren regelmäßig die vermeintlich zu hohe Ablehnungsquote der privaten BU. Aber was bedeutet eigentlich hoch? Bei Stichproben im Rahmen unserer BU-Leistungspraxis-Studie wurde nur jeder vierte Antrag abgelehnt. Zum Vergleich: In der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt jeder zweite Antragsteller keine staatliche Erwerbsminderungsrente. Wer trotzdem denkt, dass die Versicherer im großen Stile ungerechtfertigt Ablehnungen aussprechen, sollte einen Blick auf den Ausgang von Gerichtsverfahren werfen.

Nach unserer Stichprobe verlieren Versicherer noch nicht einmal einen von zehn Prozessen. Systematische Leistungsverweigerung sieht anders aus. Auch wenn die absolute Anzahl der Prozesse sehr gering ist, stimmt dennoch nachdenklich, dass 60 Prozent der Gerichtsprozesse mit einem Vergleich enden. Ein Vergleich kann auch zu Gunsten des Versicherten ausgehen; ein vertragliches Anerkenntnis sollte aber den Regelfall und nicht die Ausnahme bilden. Die hohe Vergleichsquote dürfte auch auf chronische Überlastung der Gerichte zurückzuführen sein.

Was dennoch bleibt, sind einige nicht nur ärgerliche, sondern unakzeptable Fälle. Hier halten sich Versicherer nicht an die Spielregeln ihrer eigenen Produkte. Diesen Verwerfungen muss man nachgehen und sie auch öffentlich machen. Wer diese Vorgänge aber instrumentalisiert, um eines der wichtigsten und besten Versicherungsprodukte für Verbraucher in Misskredit zu bringen, handelt verantwortungslos. Denn gerade vorsätzliche oder fahrlässige Pauschalurteile halten immer mehr Erwerbstätige davon ab, den existenzsichernden BU-Schutz zu beantragen. Werden die auf öffentliche Erregung bedachten Kritiker diesen Menschen unter die Arme greifen, falls sie nicht mehr arbeiten können? Ich habe da meine Zweifel.

kommentare
Stephan Hofmann
Vor 4 Jahren

Die private BU ist ein schlechter Witz. Für körperlich tätige Personen sind die Beiträge fast unbezahlbar hoch ( in meinem Fall bei einem sehr großen Konzern ca. 180€ monatlich bei 1500€ BU Rente) oder man erhält erst gar keinen Vertrag, weil man entweder an den Gesundheitsfragen scheitert oder dem Versicherer das Risiko generell zu hoch ist.

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Stephan Hofmann
Vor 4 Jahren

Die private BU ist ein schlechter Witz. Für körperlich tätige Personen sind die Beiträge fast unbezahlbar hoch ( in meinem Fall bei einem sehr großen Konzern ca. 180€ monatlich bei 1500€ BU Rente) oder man erhält erst gar keinen Vertrag, weil man entweder an den Gesundheitsfragen scheitert oder dem Versicherer das Risiko generell zu hoch ist.

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