- Von Lorenz Klein
- 13.01.2020 um 10:25
7.700 Unternehmen in Deutschland haben sich 2019 dafür entschieden, eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) für ihre Mitarbeiter einzuführen. Damit lag die Gesamtzahl der Betriebe, die bis Jahresende über eine bKV verfügten bei 10.200, was einem Zuwachs von 32 Prozent binnen eines Jahres entspricht, wie der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) am Donnerstag meldete. Die Zahl der Beschäftigten, die von einer bKV profitierten, stieg demnach im gleichen Zeitraum um 8 Prozent von 757.500 auf rund 820.000 Personen (siehe Grafik unten).
Betriebliche Krankenversicherung legt kräftig zu
bKV kann als Sachlohn gelten
„Die betriebliche Krankenversicherung bietet einen Vorteil im Wettbewerb um die besten Köpfe und hilft dabei, qualifizierte Mitarbeiter längerfristig an das Unternehmen zu binden“, kommentierte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther das jüngste Wachstum. Er sieht einen der wesentlichen Gründe für den „anhaltenden Positivtrend“ im zunehmenden Fachkräftemangel. Die bKV erweise sich als „Win-Win-Situation“ für Unternehmer und Mitarbeiter, indem die Belegschaft von einem erweiterten Versicherungsschutz profitiere, der zudem aufgrund der Gruppenverträge „problemlos ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung gewährleistet wird“, so Reuther.
Positive Aussichten für 2020
Zugleich freute sich der PKV-Verbandsdirektor über den jüngst geschlossenen Tarifvertrag der Chemiebranche, der die Einführung einer betrieblichen Pflegezusatzversicherung vorsieht. Die Förderung solcher betrieblicheren Vereinbarungen sei Bestandteil eines „neuen Generationenvertrags für die Pflege“, wie Reuther propagierte (wir berichteten).
Und auch für dieses Jahr stehen die Zeichen weiter auf Wachstum: So ist im Jahressteuergesetz 2020 nunmehr definitiv festgelegt, dass Zuwendungen von Arbeitgebern für eine bKV steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden dürfen, sofern sich diese im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge bewegen. Voraussetzung ist dabei, dass die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz gewährt wird. Eine Geldleistung ist nicht förderungswürdig.
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