- Von Lorenz Klein
- 23.10.2017 um 10:39
Und damit ist das Grundproblem schon beschrieben: Wer sich eine BU nicht leisten kann oder aufgrund von Vorerkrankungen keinen oder nur einen sehr teuren Vertrag erhält, dem bleiben nur günstigere Ausweichprodukte, die sich Grundfähigkeitsversicherung, Schwere-Krankheiten-Versicherung oder eben Erwerbsunfähigkeitsversicherung nennen. Allesamt erreichen sie aber nicht das Leistungsniveau einer BU-Police.
Eine EU-Rente wird erst dann gezahlt, wenn die versicherte Person überhaupt keiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mindestens drei Stunden täglich mehr nachgehen kann. Bei der Prüfung auf Erwerbsunfähigkeit bleiben der bisher ausgeübte Beruf und die bisherige Lebensstellung also unberücksichtigt – entsprechend attestiert Makler Kemnitz der EU-Versicherung einen „löchrigen Versicherungsschutz“ und veranschaulicht dies mit einem Zahlenbeispiel.
Man wird eher berufs-, als erwerbsunfähig
Die statistische Wahrscheinlichkeit eines heute 20-jährigen Bäckers, innerhalb der nächsten 45 Jahre berufsunfähig zu werden, liege entsprechend den Kalkulationsgrundlagen eines renommierten Versicherers bei 72,8 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, in dieser Zeit erwerbsunfähig zu werden, dagegen bei „nur“ bei 32,3 Prozent.
„Das ist zwar auch noch ein hoher Prozentsatz“, räumt Kemnitz ein. Aber der Vergleich zeige, dass viele Betroffene dieser Berufsgruppe zwar berufsunfähig würden – und damit Job und Einkommen verlören –, aber von einer EU-Versicherung „trotz jahrelanger Beitragszahlungen keinerlei Leistungen erhalten werden“.
Ein Dachdecker müsste zwischen 64 und 109 Euro zahlen
Unter Berücksichtigung dieses eingeschränkten Versicherungsschutzes erscheine die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dann nicht mehr ganz so preiswert, findet der Makler. In einem Tarif mittlerer Qualität müsse demnach etwa ein 30-jähriger Dachdecker für eine versicherte monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro bis zum 65. Lebensjahr je nach Anbieter zwischen 64 und 109 Euro monatlich bezahlen.
Nach Berechnungen von Franke und Bornberg variieren die Nettoprämien in der EU für einen Tischler mit einem Eintrittsalter von ebenfalls 30 Jahren und einer gleichnamigen Rentenhöhe von 1.500 Euro zwischen 51 und 93 Euro im Monat.
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