- Von Lorenz Klein
- 23.10.2017 um 10:39
Ungeachtet der großen Bedeutung der psychischen Erkrankungen wird jedoch aus Sicht von Michael Franke die Grundfähigkeitsversicherung mittlerweile von der Branche „als erste Alternative zur BU betrachtet“. Dies hänge jedoch nicht mit einer besseren Produktqualität zusammen, sondern offensichtlich mit der größeren Beliebtheit des Produkts im Vertrieb, meint der Analyst.
Um diese Einstellung umzukehren, müssten die EU-Produkte hinreichend erklärt und bestenfalls in eine schlüssige Produkt- und Beratungsstrategie integriert werden, so Franke.
Das Alternativangebot kommt automatisch
Beim Versicherer HDI wähnt man sich auf dem richtigen Weg: „Für den Fall, dass ein BU-Antrag abgelehnt oder nur unter besonderen Bedingungen angeboten wird, unterbreiten wir unseren Vertriebspartnern unaufgefordert ein Angebot für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung“, sagt Tobias Warweg, Vorstand Makler- und Kooperationsvertrieb der HDI Vertriebs AG.
Dabei legen die Kölner für ihre EU-Police Ego Basic dasselbe Bedingungswerk zugrunde, wie in der BU Top – was keineswegs selbstverständlich ist: „Qualitativ hochwertige Regelungen in der BU finden sich bei denselben Versicherern nicht immer auch in der parallel betriebenen EU wieder“, kritisierte Franke und Bornberg bereits im Jahr 2014. Auffällige Mängel zeigten sich demnach etwa bei Regelungen zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten, bei Mitwirkungspflichten, verbindlichen Bearbeitungszeiten sowie bei der Unterstützung in der Entscheidungsphase.
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