- Von Juliana Demski
- 08.08.2019 um 17:20
Im vergangenen Jahr urteilten die Richter des Bundesfinanzhofs, dass Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) als Sachlohn gelten dürfen. Voraussetzung: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt an die Versicherer. Alles unter 44 Euro pro Monat gilt dann als steuerfrei. Erst seit Ende Juli dieses Jahres hat nun auch die Regierung für Rechtssicherheit gesorgt. Darüber informiert die Hallesche Krankenversicherung.
Warum Mittelständler mit bAV und bKV hadern
Betrieblicher Krankenversicherung drohen Steuernachteile
Der Hintergrund: Mit dem Urteil widersprach der Bundesfinanzhof im Sommer 2018 der Auffassung der Finanzverwaltung. Klarheit von Seiten der Politiker musste her. Diese gibt es nun – und zwar rückwirkend bis zum Tag des Urteils (7. Juni 2018).
In ihrem Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 nahm die Regierung Stellung: Alle bKV-Beiträge, die nach Vorgaben der Richter seither als Sachlohn geltend gemacht wurden und in Zukunft geltend gemacht werden, haben also offiziell ihre Richtigkeit und bedürfen keiner weiteren Rücksprache mit der Finanzverwaltung.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren