- Von Juliana Demski
- 24.07.2020 um 08:01
Universa verschickt internationale Versicherungskarte per Post
Seit dem 1. Juli 2020 hat die sogenannte grüne Versicherungskarte nicht mehr grün, sondern weiß. Sie gilt vielerorts im Ausland als Nachweis für eine bestehende Kfz-Versicherung. Die Universa hat diese Veränderung zum Anlass genommen, die Karte ab sofort automatisch beim Versenden des Versicherungsscheins mitzuschicken. Zusätzlich können sich alle Kunden den Versicherungsnachweis digital als PDF herunterladen.
Außerdem gibt es eine neue Serviceunterlage für das Handschuhfach: Auf einer Seite sind alle wichtigen Informationen rund um den Schadenfall zusammengefasst. Beispielsweise finden Kunden dort ihre Vertrags- und Kontaktdaten, Tipps im Schadenfall sowie Infos zur Pannen- und Unfallhilfe. Per QR-Code können können sie die Kontaktdaten unkompliziert im Smartphone abspeichern. Zudem ist ein Austausch der Daten für Unfallbeteiligte möglich. Die neue personalisierte Serviceunterlage wird ebenfalls automatisch per Post verschickt und kann zusätzlich auch als PDF angefordert werden.
Continentale Lebensversicherung bietet Renditechancen in der Rentenphase an
Mit der „Rendite-Plus-Option“ der Continentale Lebensversicherung sollen Kunden der neuen Fondspolicengeneration auch nach Rentenbeginn weiterhin Rendite erwirtschaften können. Auch während der Rentenphase können sie einen Teil des angesparten Kapitals in Fonds und Depots anlegen. So haben sie Jahr für Jahr die Chance auf eine höhere Rente als in der klassischen Variante – ohne auf ein garantiertes Einkommen zu verzichten.
Zwischen dem investmentorientierten und dem klassischen Rentenbezug muss sich der Kunde nicht direkt entscheiden. Diese Wahl kann er bis zu vier Wochen vor Rentenbeginn treffen. Sechs Monate vor Renteneintritt erinnert die Continentale ihre Versicherten daran, eine Variante zu wählen. Und: Bei der Fonds-Anlage lassen sich jetzt auch über die Ansparphase hinaus bis zu zehn Fonds kombinieren. Dabei kann der Kunde nun auch auf börsengehandelte Indexfonds (ETF) setzen. Diese hat die Continentale neu in ihre erweiterte Fondspalette aufgenommen.
Bei allen Investitionen setze die Continentale auch in der Rendite-Plus-Option auf ihren „Chancen-Tracker“. Dieser analysiert die Bewegungen des Kapitalmarktes. Abhängig von der aktuellen Risikolage könne so ein möglichst hoher Betrag in Investmentfonds angelegt werden. Nur das Nötigste soll in das Absicherungsguthaben fließen.
Basler überarbeitet Forderungsdifferenzversicherung
Schon seit 2014 bietet die Basler Inhabern geleaster oder kreditfinanzierter Fahrzeuge und Maschinen die Forderungsdifferenzierungsversicherung „GAP 24“ an. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls schließt sie die Lücke zwischen Zeit- und Ablösewert beziehungsweise Restschuld. Nun hat der Versicherer die Police noch einmal überarbeitet. Neben einem neuen Design, Informationsvideos und frischen Bausteinen sind nun auch die Bedingungen besser verständlich.
Hier sind einige der wichtigsten Änderungen auf einem Blick:
- Der Versicherungsumfang wurde um Boote und Flugzeuge erweitert. Diese können bis zu einem Wert von 500.000 Euro ohne Rückfrage versichert werden. Damit sind Sportboote und Sportflugzeuge sowie kleinere gebrauchte Yachten, Privatflugzeuge und Hubschrauber abgedeckt.
- Die Selbstbeteiligung aus der Hauptversicherung kann optional bis 2.500 Euro übernommen werden, sofern der Versicherungswert mehr als 50.000 Euro beträgt.
- Als Versicherungssumme gilt jetzt der Kaufpreis (neu oder gebraucht), der ohne Anschaffungsnebenkosten zu bilden ist.
- Ersatzpflicht besteht auch ohne GAP, damit sind alle Zusatzkosten nun auch eindeutig dann versichert, wenn keine GAP-Lücke mehr vorhanden ist. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Ersatzfahrzeug auch dann erstattet wird, wenn der Wiederbeschaffungswert über der Ablöseforderung liegt.
Neben der sogenannten Basisdeckung gibt es nun auch eine zuschlagspflichtige Komfort- und Optimaldeckung für Kraftfahrzeuge, Anhänger und Auflieger. Beide Bausteine erstatten dann den Aufwand für ein Ersatzfahrzeug in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten; jedoch maximal bis 7.500 Euro bei einem Fahrzeugwert bis 50.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 50.000 Euro Wert sind die Kosten bis 15 Prozent des Kaufpreises versichert. Ferner übernimmt die Basler die Bereitstellungs- und Überführungskosten bis 2 Prozent der Versicherungssumme.
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