- Von Juliana Demski
- 20.01.2021 um 15:40
Universa baut Arbeitskraftabsicherung aus
Für die beiden Arbeitskrafttarife „Premium SBU“ und „Exklusiv SBU“ der Universa gab es kürzlich ein paar Updates: So hat der Versicherer unter anderem die Infektionsklausel ausgeweitet – sie greift nun bereits, wenn die Behörde ein teilweises Tätigkeitsverbot erteilt. Zudem ist nun ein altersentsprechender Kräfteverfall mitversichert. Außerdem gibt es Neuerungen bei den Überbrückungsmöglichkeiten im Falle von Zahlungsschwierigkeiten: Eine Stundung der Beiträge ist jetzt bereits nach 24 Monaten Beitragszahlung (vorher 36) möglich. Zudem braucht die Rückzahlung der gestundeten Beiträge nicht mehr in einer Summe zu erfolgen, sondern kann auf bis zu 48 Monatsraten ausgedehnt werden. Bei einer Beitragsfreistellung kann der Vertrag innerhalb von zwölf Monaten (vorher sechs) ohne erneute Risikoprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.
„Altersvorsorge und BU zu koppeln, ist eine sinnvolle Lösung“
Cyberpolice für kleine Unternehmen noch kein Thema
Neu mit dabei ist zudem eine vorteilhafte Definition von Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden: Schulabgänger können jetzt nach bestandener Abschlussprüfung noch bis Ende Juli als Schüler versichert werden.
Und: Bei Polizeibeamten kann eine Versicherungsdauer bis zur gewöhnlichen Regelaltersgrenze von 62 Jahren (vorher 60) gewählt und bis dahin eine Polizeidienstunfähigkeitsklausel vereinbart werden.
Ein weiteres Update: Für Vollversicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) bietet die Universa über das Einkommenssicherungskonzept „Unisafe HQ“ ab sofort einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeit an – kostenlos und für alle versicherbaren Berufsgruppen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Vorher war dies nur eingeschränkt möglich.
VHV überarbeitet Cyber-Police
Cyber-Angriffe betreffen nicht nur große, sondern auch immer häufiger mittelständische und kleine Firmen. Die VHV geht mit dem Puls der Zeit und hat deshalb 28 Leistungen in ihrer „Cyberprotect“-Police angepasst.
Die Verbesserungen im Überblick:
- Zweifachmaximierung der Versicherungssumme
- Risiken aus dem Homeoffice sind gedeckt
- Erhöhung der Nachhaftung und Rückwärtsdeckung von zwei auf fünf Jahre; gehackte Unternehmen, die bei Vertragsabschluss nichts davon wussten, haben Deckungsschutz
- Einstiegsversicherungssumme ab 50.000 Euro für eine risikoadäquate Deckung auch für kleine Unternehmen
- Die optionalen Bausteine sind ab sofort bis zur Versicherungssumme mitversichert
- Forensische Untersuchungen zur Ermittlung der Schadenursache wird nicht auf die Versicherungssumme angerechnet
- Vereinfachter Antrag: Nur noch sechs technische Risikofragen
Zusätzlich können Kunden individuelle Bausteine zu ihrem Versicherungspaket hinzubuchen. Schutz bei aktuellen Betrugsmaschen bietet beispielsweise der Baustein „Vertrauensschaden“. Wenn bei elektronischem Zahlungsverkehr die Kreditkartendaten der Kunden gestohlen werden, hilft zudem der Baustein „E-Payment“. Darüber hinaus können Betriebsunterbrechungen bei Cloud-Ausfall, Systemausfall oder bei technischen Problemen versichert werden.
SDV erweitert Leistungen im VSH-Tarif
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH, Tarif: „Secure“) der Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen (SDV) umfasst ab sofort automatisch weitere Leistungen.
Ganz neu in der Landschaft der VSH-Tarife: Vermittler, die nach den Normen „DIN-77230“ oder „DIN-77232“ beraten, erhalten nun 10 Prozent Rabatt auf ihren Tarif. Wer die Zertifizierung für das Norm-konforme Arbeiten schon besitzt oder sich zertifizieren lässt, spart sofort. Darüber hinaus gibt es künftig keinen Selbstbehalt im Tarif „Secure“ mehr. Bis jetzt lag dieser für einige Berufsgruppen bei 500 Euro. Eine weitere Neuerung: Ansprüche aus Bestandsübernahmen oder einem kompletten Unternehmenskauf sind jetzt bis 250.000 Euro mitversichert.
Außerdem sind ab sofort folgende weitere Tätigkeiten mitversichert:
- Gutachtertätigkeiten
- die Vermittlung von Strom- und Gastarifen
- die Öffentlichkeitsarbeit nach Reputationsschäden
- die Verletzung von Urheberrechten
- Vertrauensschäden durch Mitarbeiter
Zusätzlich gibt es nun auch den Tarif „Secure Plus“. Dieser beinhaltet noch höhere Versicherungssummen, höhere Entschädigungsgrenzen und weitere besondere Extras.
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