- Von Redaktion
- 15.11.2016 um 07:55
Ebenso auslegungsbedürftig ist der Ausschluss von Unfällen bei Extremsportarten. Exemplarisch werden Base-Jumping, Free-Climbing, Fallschirmspringen und Tauchen in mehr als 30 Metern Tiefe genannt. Da die Aufzählung aber nicht abschließend ist, kann es auch hier zu Streitigkeiten kommen.
Unterm Strich ist die betriebliche Arbeitskraftabsicherung derzeit noch eher eine gute Idee als ein guter Tarif. Die Idee, vorübergehenden Lohnausfall aufgrund von Krankheit oder Unfall über einen Gruppentarif zu lösen, ist gut, da die Tarife so für viele bezahlbar werden, da Alter und Berufsgruppe nicht prämienrelevant sind.
Darüber hinaus wird vielen der Zugang zu einer Versicherungslösung ermöglicht, wenn das aufgrund von Vorerkrankungen nicht möglich war. Aber eine gute Idee ist nun mal nicht ausreichend. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind in der jetzigen Fassung an vielen Stellen zu ungenau, und in der Beitragsanpassung hat der Versicherer zu viele Freiräume. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Tarif weiterentwickelt, um sich dann in einer verbesserten Variante als echte Alternative am Markt zu etablieren.
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