- Von Karen Schmidt
- 21.10.2021 um 16:41
Mit einer Grundfähigkeitsversicherung können Verbraucher bestimmte körperliche und kognitive Fähigkeiten absichern- Dazu gehören etwa das Treppensteigen, Autofahren oder sich orientieren. Und der Markt ist ordentlich in Bewegung. Die Versicherer bauen verschiedenste Leistungsauslöser und Bausteine in ihre Tarife ein, was das Angebot unübersichtlich macht.
Bemühungen um „eindeutigere Bedingungen“ nehmen zu
„GF plus AU – ähnliches Leistungsprofil wie in der BU für die Hälfte des Beitrags“
Jeder Zweite vertraut bei Berufsunfähigkeit auf Vater Staat
Die Rating-Agentur Franke und Bornberg hat ihr Rating für Grundfähigkeitsversicherungen daher nun aktualisiert. „Wenn es um Sicherung der Arbeitskraft geht, sind Grundfähigkeitsversicherungen zu einem wichtigen Baustein geworden. Aber je nach Anbieter unterscheiden sich Leistungsauslöser und deren Definitionen manchmal extrem“, sagt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Mit dem neuen Rating wolle man neben mehr Übersicht vor allem verlässliche Standards auf den Weg bringen.
Seit dem ersten Rating im Jahre 2019 stellt Franke und Bornberg den verschiedenartigen Leistungsauslösern einen eigens entwickelten einheitlichen Katalog der relevanten Grundfähigkeiten gegenüber. Hier werden alle Leistungsdefinitionen der Versicherer fachlich eingeordnet – unabhängig davon, wie der jeweilige Versicherer die Fähigkeit bezeichnet.
Grundfähigkeitenkatalog überarbeitet
„Durch den von uns geschaffenen neuen Standard konnten Vermittler und Verbraucher sicher sein, dass Produkte mit Top-Rating die 14 wesentlichen Grundfähigkeiten enthalten“, so Franke. Für das Grundfähigkeiten-Rating 2021 wurde der Katalog weiter optimiert. Wichtigste Neuerung ist eine weitere Differenzierung der Fähigkeit „Hände gebrauchen“. Statt zwei Varianten sind es nun drei.
Bei der Grundfähigkeit „Heben und Tragen” unterscheidet Franke und Bornberg jetzt, ob dafür ein Arm oder beide Arme benutzt werden müssen. Und für die Grundfähigkeit „Knien und Bücken” spielt eine Rolle, ob zur Beurteilung der Fähigkeit ein Knie oder beide Knie den Boden berühren müssen. „Auf den ersten Blick wirken unsere Änderungen vielleicht detailverliebt. Für Versicherte aber kann eine Nuance im Wortlaut über alles oder nichts entscheiden“, erklärt Franke.
Grundfähigkeit Plus bei zusätzlichen Leistungsauslösern
Auch zukünftig unterteilt Franke und Bornberg das Rating in die Kategorien „Grundfähigkeit“ und „Grundfähigkeit Plus“, da sich die Tarife durch Zusatzbausteine erheblich verändern können und im Ergebnis mit den Grundtarifen dann nicht mehr vergleichbar sind. Tarife werden der Kategorie Grundfähigkeit Plus zugeordnet, wenn zusätzliche Leistungsauslöser, wie schwere Krankheiten, enthalten sind.
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