Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. © Joehnke & Reichow
  • Von Redaktion
  • 09.03.2016 um 19:10
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Um eine Leistung von der Versicherung erhalten zu können, muss ein Leistungsantrag auf Zahlung der vereinbarten BU-Rente gestellt werden. Doch der Teufel steckt im Detail. Worauf Makler hierbei achten müssen, erklärt Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke.

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