Axel Kleinlein ist Sprecher des Vorstands des Bunds der Versicherten. © BdV
  • Von Redaktion
  • 20.04.2016 um 19:26
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Der Bund der Versicherten (BdV) übt Kritik an den aktuellen Gutachten der Bundesregierung zur Reform der betrieblichen Altersversorgung: „Die Rentengutachten gehen an Grundsatzproblemen vorbei“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Ende voriger Woche hatten sowohl das Bundesfinanzministerium als auch das Arbeitsministerium jeweils ein Gutachten zur zukünftigen Rentenpolitik vorgelegt. Gemeinsames Ziel ist es, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu stärken. Insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen liegt der bAV-Verbreitungsgrad noch unter dem anhaltend niedrigem Durchschnittsniveau von etwa 60 Prozent der Arbeitnehmer.

„Es ist gut, dass das Thema Altersvorsorge wieder diskutiert wird“, räumt Axel Kleinlein ein. Aber der Vorstandssprecher des BdV kritisiert: „Es ist schlecht, dass die eigentlichen Probleme nicht benannt werden.“ Die Gutachten diskutieren zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen der Altersvorsorge, jedoch nicht die konkreten Angebote. Kleinlein weiter: „Hauptproblem der kapitalgedeckten Altersvorsorge sind schlechte Produkte.“

Arbeitgeber sollen bAV stärker unterstützen

„Maßnahmen zur Stärkung der Riester-Rente machen nur dann Sinn, wenn die Produkte besser werden“, kritisiert Kleinlein eine Reformempfehlung in dem Gutachten, das unter der Leitung des Würzburger Universitätsprofessors Dirk Kiesewetter für das Bundesministerium der Finanzen erstellt wurde. „Andernfalls müssten zwar die Arbeitgeber mehr zahlen, Nutznießer wären aber weiterhin hauptsächlich die Anbieter der schlechten Produkte. An erster Stelle die Versicherer.“

Dass insbesondere Geringverdiener von Zuschüssen zur bAV profitieren sollen, begrüßen dagegen die Arbeitgeber: In einer Umfrage unter den Teilnehmern der 17. Handelsblatt-Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung“ vor zwei Wochen fordern sie mehrheitlich direkte finanzielle Zulagen, um dieser Arbeitnehmergruppe den Eintritt in die bAV zu erleichtern.

„Hier scheint eine Lösung in Sicht zu sein“, meint Paulgerd Kolvenbach, Sprecher der Geschäftsführung des bAV-Dienstleisters Longial. „Im Bundesfinanzministerium wird anscheinend eine Zulage für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen erwogen.“

Arbeitgeber sollen nicht für bAV-Zusagen haften

Ebenso im Sinne der Arbeitgeber ist, dass sie nicht für bAV-Zusagen haften sollen. Dem sogenannten Sozialpartner-Modell des Arbeits- und Sozialministeriums zufolge soll die Haftung für die betriebliche Vorsorge auf eine unabhängige Institution analog des Pensionssicherungsvereins übertragen werden. Das von dem Rechtswissenschaftler Peter Hanau und Rechtsanwalt Marco Arteaga erstellte Gutachten soll den Unternehmen „einfache und risikofreie Lösungen verschaffen“.

Des Weiteren sollen Leistungen aus dieser betrieblichen Altersvorsorge möglichst nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Auch dieser Vorschlag stößt bei Kleinlein auf Skepsis: „So charmant diese Ideen sein mögen, so schwierig wir die rechtliche Umsetzung.“ Der BdV-Vorstandssprecher sieht vor allem verfassungsrechtliche Probleme: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum hier die betriebliche Altersvorsorge vor der gesetzlichen Rente privilegiert werden soll.“

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