Friedemann Lucius ist Vorstand des Altersvorsorgespezialisten Heubeck. © Heubeck
  • Von Friedemann Lucius
  • 12.10.2018 um 09:54
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Die neue Berechnungsmethode zur Zinszusatzreserve entlastet die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Davon profitieren am Ende alle Beteiligten. Wie, erklärt Friedemann Lucius, Vorstand des Altersvorsorgespezialisten Heubeck, in seinem Gastbeitrag.

Korridormethode bietet Vorteile

Liegt der nach der bisherigen Methode ermittelte Referenzzins außerhalb eines gewissen Korridors, wird die Anpassung des Zinses auf die untere beziehungsweise obere Grenze des Korridors begrenzt. Der Korridor ist dabei nicht fixiert, sondern wird jedes Jahr ausgehend von den Vorjahreswerten neu ermittelt.

Die Korridormethode ermöglicht einen gleichmäßigeren und deutlich gedämpften Aufbau der Zinszusatzreserve. Dadurch werden die betroffenen Versorgungseinrichtungen entlastet. Erste Schätzungen gehen davon aus, dass im Jahr 2018 die Zuführung zur Zinszusatzreserve auf rund ein Drittel bis ein Viertel des Aufwands nach dem alten Berechnungsansatz sinkt.

Auch Überschussbeteiligung war betroffen

Darüber hinaus verhindert das neue Verfahren, dass es aufgrund der Zehn-Jahres-Durchschnittsbildung im Fall eines Zinsanstiegs zu Nachlaufeffekten kommt; vielmehr verbleibt das Referenzniveau zunächst auf dem aktuell erreichten Stand, sodass die Zuführungen erst einmal nicht weiter ansteigen. Und schließlich sind die Versorgungseinrichtungen nicht mehr länger dazu gezwungen, hoch verzinste Wertpapiere zu verkaufen und zu niedrigen Zinsen wiederanzulegen.

Künftig sollten insbesondere jene Tarifgenerationen von der Entlastung profitieren, die derzeit keine Zinszusatzreserve bilden müssen, weil ihr Zinsversprechen unterhalb des Referenzniveaus liegt. Denn die Finanzierung der Zinszusatzreserve ging bei vielen Versorgungsträgern nicht nur zu Lasten der Bewertungsreserven, sondern auch zu Lasten der Überschussbeteiligung.

Fazit

Die Korridormethode trägt entscheidend dazu bei, dass die Überschüsse verursachungsgerecht zwischen den verschiedenen Tarifen verteilt werden. Somit leistet die Reform einen wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit innerhalb des Versichertenkollektivs.

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