Will betriebliche Altersversorgung und Betriebsrente voranbringen: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) © picture alliance/dpa | Marijan Murat
  • Von Andreas Harms
  • 01.08.2024 um 16:04
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Die Ampel-Koalition arbeitet weiter mit Volldampf daran, die Altersvorsorge auf Vordermann zu bringen. Der Referentenentwurf für ein Gesetz über die betriebliche Altersversorgung liegt vor – und ist gut gelungen. Ein bisschen was auszusetzen gibt es trotzdem. Wir erklären hier, was es ist.

Es kommt nicht alle Tage vor, dass ein Branchenverband die Regierung für einen Gesetzentwurf lobt. Zum Beispiel zum Thema betriebliche Altersversorgung (bAV). Ist aber tatsächlich passiert. Hauptdarsteller im neuen Wohlfühlfilm ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der uns wohlbekannte GDV. Und das beurteilte Objekt ist ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums mit dem schönen Namen „Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“. Kurzname: 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz. Ist ja auch gleich viel besser.

Wie der Name schon andeutet, greift es nicht nur ins Betriebsrentengesetz ein, sondern in einige weitere. Zum Beispiel das Einkommensteuergesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz und die Anlageverordnung für Pensionseinrichtungen. Und offenbar tut es das in einem Sinne, der der Versicherungsbranche gefällt. „Die geplanten Änderungen sind wichtig, um die Verbreitung der Betriebsrenten weiter zu erhöhen“, lobt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Nebenbei bemerkt bezeugen sie auch die Tatkraft, mit der die sonst so umstrittene Ampel-Koalition die deutsche Altersvorsorge verbessern will. Schließlich hat sie schon Rentenpakete vorgelegt – wenn auch mehr oder weniger gelungen – und arbeitet parallel an einer großen Vorsorge-Reform.

Doch picken wir einmal zwei wichtige Teile der geplanten Betriebsrentenreform heraus. Da wäre zunächst der Umstand, dass sie einen Denkfehler im bisherigen Gesetz beseitigt. Nämlich den, dass Geringverdiener nicht auch mal mehr Geld bekommen. Knackpunkt ist der Paragraf 100 im EstG, der die betriebliche Altersversorgung für Geringverdiener regelt. Das tut er natürlich unnachahmlich bürokratisch, besagt aber: Wenn Arbeitgeber Geringverdienern Geld in die Betriebsrente zuschießen, werden sie steuerlich gefördert. Sie können maximal 30 Prozent ihres zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags gesondert absetzen.

Weltfremde und unsoziale Lösung im alten Gesetz

Schönheitsfehler daran: Die Einkommen der Geringverdiener sind bisher in absoluten Zahlen gedeckelt, zum Beispiel auf 2.575 Euro bei monatlich gezahltem Lohn. Das ist weltfremd und unsozial. Denn wer mal mehr Geld bekommt, zum Beispiel als Reaktion auf die hohe Inflation, läuft Gefahr, aus der Förderung rauszufliegen. Das neue Gesetz soll den Mangel beheben, indem es jetzt schon mal den maximal förderbaren Betrag von 288 auf 360 Euro und auch die Lohngrenze entsprechend erhöht. Es legt aber auch den Lohndeckel auf 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung fest. Und weil die oft mit Inflation und Lohnniveau mitgeht, tut es die Geringverdienergrenze nun auch. Eine gute Idee, findet auch der GDV. „Das macht die Betriebsrente gerade für diejenigen attraktiver, die sie am nötigsten brauchen“, sagt Asmussen.

So gut das alles auch klingt, dem Dachverband der Anbieter von betrieblicher Altersversorgung (ABA) reicht ein Punkt nicht aus: „Für Arbeitgeber stellt die Höhe des Fördersatzes den Anreiz zur Erteilung solcher zusätzlichen Betriebsrentenzusagen dar“, heißt es in einer Stellungnahme. Weshalb der Gesetzgeber diesen Fördersatz von den oben erwähnten 30 Prozent auf 40 oder sogar 50 Prozent anheben solle. Als Bonbon für Arbeitgeber.

Betriebliche Altersversorgung moderner aufstellen und verbreiten

Ein weiterer Aspekt im Gesetzentwurf ist deutlich komplexer und befasst sich damit, die betriebliche Altersversorgung moderner aufzustellen und weiter zu verbreiten. Heißt: Das Geld fließt über Investmentfonds und Pensionsvermögen an die Kapitalmärkte. Damit schwanken die Vorsorgevermögen zwar im Wert, bringen aber zählbare Rendite. Und Unternehmen brauchen nicht mehr fest zugesagte Beträge zu sichern und vorzuhalten.

Das Sozialpartnermodell zielt seit Jahren genau in diese Richtung. Tarifparteien können darüber vereinbaren, dass Arbeitgeber lediglich die Beiträge zusagen müssen. Die Rente richtet sich am Ende nach dem angesparten Vermögen. Das Geld wiederum kann dadurch besser arbeiten und Renditen beisteuern. Doch der Erfolg des Konzepts ist bislang überschaubar. In Chemie-, Energie- und Bankbranche gibt es inzwischen Abkommen. Doch die Gewerkschaft IG Metall schmetterte es zum Beispiel im vergangenen Jahr lautstark ab und pochte stattdessen auf fest zugesagte Renten. Scheinbare Sicherheit geht dort vor.

Seite 2: Komplett neu aufgebauter Paragraf dreht sich um Sozialpartnermodelle

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Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare
Norbert
Vor 4 Monaten

Die ganze betriebliche Altersversorgung steht und fällt mit der nachgelagerten Besteuerung. Wenn man mal eine Durchschnittsrente von 1300€ zugrunde legt, wird dann z.b bei einem Auszahlungsbetrag von 20.000,00 € ca.20% Krankenkasse sowie der persönliche Steuersatz (angenommen 20%), das heißt von 20.000,00€ verbleiben 12.000,00€. Toll!!!

    Andreas Harms
    Vor 4 Monaten

    Das stimmt, da bleibt auf jeden Fall noch einiges zu tun. Gar keine Frage.

    Lutz
    Vor 1 Monat

    Wenn die Rente, nicht das Kapital gezogen wird, ist hier ggf. gar nichts zu versteuern wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen…und durch die Gesetzgebung aus 2020 muss die BetriebsRente aktuell erst ab 176,75euro verbeitragt werden…bei 20tsd liegt wären die kv un pv frei…166,66…annehmen und generalisieren und keine Kenntnisse haben ist nicht gut um Kommentare abzugeben

Das sind die fairsten bAV-Versicherer 2024 – Pfefferminzia.de
Vor 4 Monaten

[…] Der wirklich gute (Ent-)Wurf für die betriebliche Altersversorgung […]

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Norbert
Vor 4 Monaten

Die ganze betriebliche Altersversorgung steht und fällt mit der nachgelagerten Besteuerung. Wenn man mal eine Durchschnittsrente von 1300€ zugrunde legt, wird dann z.b bei einem Auszahlungsbetrag von 20.000,00 € ca.20% Krankenkasse sowie der persönliche Steuersatz (angenommen 20%), das heißt von 20.000,00€ verbleiben 12.000,00€. Toll!!!

    Andreas Harms
    Vor 4 Monaten

    Das stimmt, da bleibt auf jeden Fall noch einiges zu tun. Gar keine Frage.

    Lutz
    Vor 1 Monat

    Wenn die Rente, nicht das Kapital gezogen wird, ist hier ggf. gar nichts zu versteuern wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen…und durch die Gesetzgebung aus 2020 muss die BetriebsRente aktuell erst ab 176,75euro verbeitragt werden…bei 20tsd liegt wären die kv un pv frei…166,66…annehmen und generalisieren und keine Kenntnisse haben ist nicht gut um Kommentare abzugeben

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