- Von Lorenz Klein
- 09.07.2018 um 08:40
Drei von vier Leistungsentscheidungen (75,7 Prozent) zur BU gehen zu Gunsten des Kunden aus, ergab die aktuelle Leistungspraxis-Studie der Ratingagentur Franke und Bornberg. Der pauschale Vorwurf der systematischen Leistungsverweigerung sei damit – zumindest für die untersuchten Unternehmen – nicht haltbar, heißt es. Wie bewerten Sie diese Aussage?
Matz: Dem ist so. Man muss hier außerdem bedenken, dass jeder dritte Fall unter den abgelehnten beziehungsweise nicht zustande gekommenen BU-Renten auf eine fehlende Reaktion des Kunden zurückzuführen ist. Das ist der Hauptgrund für einen negativen Bescheid seitens des Versicherers.
Dittrich: Das mag schon sein, trotzdem sollte es sich die Branche nicht zu einfach machen. „Keine Reaktion“, was heißt das denn genau? Was den Prozess um die Leistungsinanspruchnahme angeht, wünsche ich mir definitiv mehr Transparenz. Wo verlieren die Gesellschaften den Kunden? Sind manche Gesellschaften womöglich schneller und serviceorientierter als andere?
Tombers: Die von Franke und Bornberg zitierten 76 Prozent in der Leistungsbewilligung sind ein wirklich guter Wert – zumal die positiven Bescheide ja gar nicht bei 100 Prozent liegen können, denn das hieße ja, dass wir als Branche überhaupt nicht schauen würden, ob beim Kunden auch tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt – die Versicherer würden also gewissermaßen „blind leisten“. Das wäre nicht fair und dann wäre der Schutz für viele Menschen ja erst recht nicht zu finanzieren. Die Allianz liegt mit 82,5 Prozent deutlich über dem Branchenschnitt.
Was erwartet den Kunden, wenn er sich bei seinem Versicherer „BU“ meldet?
Tombers: Im Normalfall meldet sich der Kunde bei uns und sagt, dass er berufsunfähig ist. Dann besprechen wir am Telefon mit ihm das Vorgehen und die To-Dos und schicken einen vorgefüllten Eigenbericht raus. In regelmäßigen Abständen fassen wir beim Kunden schriftlich sowie telefonisch nach und bieten ihm unsere Unterstützung an. Sollten wir nach mehrmaligem Nachfassen über circa 2 Monate nichts mehr von dem Kunden hören, schließen wir die Schadenakte. Vorteilhaft ist in diesem Kontext, dass jeder unserer BUplus-Kunden automatisch eine AU-Klausel im Vertrag hat. So genügt für den Beginn der Leistung der Nachweis einer insgesamt sechsmonatigen Krankschreibung.
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