- Von Lorenz Klein
- 07.03.2018 um 17:15
Pfefferminzia: Am 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, in Kraft getreten. Verspüren Sie eine Aufbruchstimmung in der Branche?
Henriette Meissner, Generalbevollmächtigte bAV bei der Stuttgarter: Wir Versicherer haben den Aufbruch ja bereits vergangenes Jahr geübt, weil wir zum 1. Januar 2018 „BRSG ready“ sein mussten, sprich: Der Startschuss für das Gesetz fiel für uns eigentlich schon Mitte 2017. Wir mussten damals schauen, inwieweit unsere Tarife anzupassen sind und Ähnliches mehr. In einem zweiten Schritt hatten wir uns vorgenommen, für die Berater draußen ebenfalls ready zu sein. Wir haben erste Termine für Workshops herausgegeben, und darauf verzeichnen wir zu unserer Freude einen regelrechten Ansturm.
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Inwiefern unterscheidet sich die Stimmungslage hinsichtlich ursprünglicher bAV-Welt und neuer bAV-Welt im Rahmen des Sozialpartnermodells?
Meissner: In der ursprünglichen bAV-1-Welt kann man die Neuerungen natürlich sofort umsetzen, in der bAV-2-Welt treten Versicherer und Berater hingegen als Dienstleister der Tarifvertragsparteien auf. Hier müssen also die Tarifvertragsparteien in die Puschen kommen. Die Stuttgarter ist Mitglied im Konsortium „Das Rentenwerk“, und auch dort stehen wir bereit. Aber der Ball liegt im Feld der Tarifvertragsparteien.
Damit dürften Sie sich angesprochen fühlen, Herr Karch. Wie ist Ihre Wahrnehmung: Gibt es eine Art Aufbruchstimmung unter den Tarifvertragsparteien?
Heribert Karch, Geschäftsführer der Metallrente: Aufbruchstimmung ist zu viel gesagt. Das Gesetz kann keine Aufbruchstimmung auslösen. Es ist nach 15 Jahren sehr mäßiger Verbreitungserfolge der betrieblichen Altersversorgung, die ein zusätzliches Rentensystem aufbauen sollte, nicht der große Wurf geworden, sondern es ist das, was im Konsens in Deutschland möglich war. Ein Big Bang wäre eine bAV für jedermann gewesen. Das ist nicht passiert. Nüchtern betrachtet folgt das BRSG der Tradition, solche sozialpolitischen Herausforderungen den Tarifparteien zu übertragen, die nun mal wichtige Träger von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sind. Zudem haben sie eine Rechtsetzungsbefugnis.
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