- Von Lorenz Klein
- 07.03.2018 um 17:15
Durch welches Wort würden Sie Aufbruchstimmung also ersetzen?
Karch: Durch Aktivität im Sinne von: Was besagen die Seismografen? Passiert irgendwo etwas? Und ja, es passiert etwas, aber das ist noch nicht sichtbar. Die Tarifparteien schlafen ja nicht, sondern zerbrechen sich die Köpfe. Man muss einfach sehen, dass es auf beiden Seiten der Tarifparteien über alle Branchen hinweg Skeptiker und Befürworter des BRSG gibt. Da darf man nicht erwarten, dass die Umsetzung mit dem Lichtschalter geht. Im Moment halten wir Kontakte zu allen Branchenteilnehmern und warten ab. Im Übrigen sehe ich mich, wie die Versicherer auch, als Dienstleister – und zwar für meine Gesellschafter, die Tarifvertragsparteien. Die Kernfrage ist sicherlich: Was kann ich überhaupt als Zielrente in einer Mitgliedschaft vertreten, und was entspricht dem Risikobewusstsein der Menschen? Das ist mehr Psychologie als Mathematik.
Sehen Sie das ähnlich?
Martin Bockelmann, Vorstandsvorsitzender des Technologieanbieters xbAV: Es gibt verschiedene Stakeholder in der bAV, und die Einschätzungen von Herrn Karch betreffend der Tarifparteien teile ich. Aufseiten der Produktanbieter gibt es aus meiner Sicht sehr wohl eine Aufbruchstimmung. Jede Gesellschaft, die die bAV als Zukunftsthema sieht, setzt sich damit aktuell intensiv auseinander. Ich beobachte, dass an jeder Stelle fleißig gearbeitet wird, aber – und das ist nicht anders als bei den Tarifparteien – vieles ist noch nicht so sichtbar, wie es sich manch einer wünschen würde. Wir machen uns dafür bereit, als Branche eine höhere bAV-Verbreitung und ein besseres Versorgungsniveau für die Beschäftigten zu erzielen – und zwar mit einer Produktwelt, die diesem Ziel gerecht werden kann.
Thomas Vietze, Leiter bAV bei der Continentale Lebensversicherung: Die Versicherer als Produktpartner haben ihre Hausaufgaben gemacht und die neuen Tarife zum Start des Gesetzes am 1. Januar entsprechend vorgehalten. Was das Sozialpartnermodell betrifft, müssen wir auf die Signale der Tarifvertragsparteien warten. Aber vor Herbst dieses Jahres wird da wohl nichts passieren, weil die Tarifabschlüsse vermutlich erst dann erfolgen werden. Es gibt allerdings ja auch noch die alte bAV-Welt – und da herrscht in der Tat Optimismus vor. Unsere Erwartungen ruhen vor allem auf dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss, der ab 2018 im Sozialpartnermodell gilt, ab 2019 im Neugeschäft der bAV-1-Welt sowie ab 2022 auch für Bestandsverträge. Die Vermittler können und sollten ihre Kunden heute schon darauf ansprechen. Dann kann der Arbeitgeberzuschuss in Versorgungswerken so implementiert werden, dass die Unternehmen frühzeitig rechtssicher unterwegs sind. Da darf man nicht warten.
Rene Wördemann, Abteilungsleiter Produktmanagement Leben, Signal Iduna: Man darf nicht verkennen, das BRSG ist eines der ersten Gesetzesvorhaben seit Langem, das Chancen und Potenziale bietet. Wir haben in der Vergangenheit viel über Rechnungszinsen und regulatorische Beschränkungen gesprochen – da bietet dieses Gesetz eine wohltuende Abwechslung. Das nehme ich auch am Markt wahr. Das Schöne: Auch die Vermittler beschäftigen sich mit diesem Thema – und zwar auch jene, die bisher nicht so aktiv in der bAV waren. Das allein ist schon viel wert. Gleichwohl macht das neue Gesetz die bAV-Beratung nicht einfacher, im Gegenteil: Die Lösungen werden komplexer, müssen aber zugleich einfach, smart und kundenorientiert sein. Hier sind die Anbieter gefragt. Wir als Signal Iduna haben unser bAV-Angebot unter dieser Prämisse bereits weiterentwickelt.
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