- Von Lorenz Klein
- 02.02.2018 um 10:40
Die Signal Iduna stellt im Rahmen ihrer „Meister Police Pro“ (MPP) für den Baustein Sachwerte eine Versicherungssumme von 1,5 Millionen Euro zur Verfügung – damit sei das Thema „Unterversicherung“ fast bedeutungslos, so das Unternehmen.
Neben dem Sach-Baustein beinhaltet die MPP auch eine Haftpflichtkomponente. Hier gilt, dass beide Leistungsarten jeweils separat voneinander ausgewählt werden können. Die MPP-Haftpflicht zahlt Handwerksbetrieben im Ernstfall bis zu 3 Millionen Euro, optional auch 5 Millionen Euro, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – zum Beispiel, wenn ein Installateur im Treppenhaus versehentlich ein Abflussrohr fallen lässt und dadurch einen Passanten lebensgefährlich verletzt.
Vielgefahrenversicherung ist nicht gleich Allgefahrendeckung
Die MPP-Haftpflicht enthält neben der Betriebshaftpflicht außerdem noch eine Umwelt-, Bauherren- und Internethaftpflicht. Die Signal Iduna vertreibt das Ganze unter dem Motto „Vielgefahrenversicherung“. Allerdings meint Vielgefahrenversicherung eben keine Allgefahrenversicherung.
Mitbewerber R+V-Versicherung geht da noch einen Schritt weiter: Die Wiesbadener schnüren in ihrer R+V-Unternehmenspolice bis zu 16 Verträge in einem regelrechten „Super-rundum-sorglos-Paket“ zusammen. Versichert sind dann: Gebäude, Inhalt, Ertragsausfall, fahrbare und stationäre Maschinen, Elektronik, Betriebs- und Berufshaftpflicht, Umweltanlagen, Cyber-Risiken, Vermögensschadenhaftpflicht, D&O-Managerhaftpflicht, Transport, Rechtsschutz, Internet- und Wirtschaftskriminalität sowie Warenkredit.
Uff.
Der Versicherer begründet das Produktkonzept gegenüber seinen Kunden so: „Um Ihr Unternehmen rundum abzusichern, mussten Sie früher für jedes Risiko die entsprechende Versicherung abschließen“ – mit der R+V-Unternehmenspolice gehöre das der Vergangenheit an.
Aus Sicht von Signal-Iduna-Mann Reinhold sollten Handwerksbetriebe auch auf die Neuwertdeckung nach der „Goldenen Regel“ achten. Das bedeutet, dass auch ältere, noch genutzte Maschinen und Einrichtungsgegenstände statt zum Zeitwert zum Neuwert versichert sind. „Das ist existenziell, denn im Schadenfall ist in der Regel ja auch die Anschaffung neuer Geräte erforderlich“, sagt Reinhold.
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