Berufsunfähigkeitsschutz ist auch in Kombination mit der Altersvorsorge erhältlich. © Geschäft Foto erstellt von diana.grytsku - de.freepik.com
  • Von Oliver Lepold
  • 01.07.2021 um 10:05
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Berufsunfähigkeitsschutz ist auch in Kombination mit der Altersvorsorge erhältlich. Inwieweit sind solche Produktkonstrukte sinnvoll? Pfefferminzia klärt auf.

Während eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) einen eigenständigen Vertrag darstellt, kann eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) nur gemeinsam mit einem anderen Versicherungsprodukt abgeschlossen werden. Laut GDV-Statistik bestanden Ende 2019 rund 11,9 Millionen solche Policen. Sie werden in der Regel mit einer Renten- oder Risikolebensversicherung kombiniert, auch die Kopplung an eine Kapitallebensversicherung ist möglich.

Wie auch die SBU bezahlt die BUZ im Leistungsfall eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Automatisch enthält die Zusatzversicherung eine sogenannte „Beitragsbefreiung“. Über diese leistet der Versicherer auch die Beiträge für die Altersvorsorge bis zum Laufzeitende. Trotz des BU-Falls kann der Versicherte so seine Sparziele im Rahmen der Altersvorsorge erreichen. Manche Anbieter ermöglichen zudem einen sogenannten „BUZ-Airbag“, der sogar die Dynamisierung der Sparbeiträge fortführt, um die Inflation auszugleichen. Damit ergibt sich für die BUZ eine klare Win-Win-Situation. Die Altersvorsorge des Kunden ist gerettet und für Vermittler ergibt sich so ein geringeres Stornorisiko, da ihre Kunden im BU-Fall ihre Fondspolice nicht aus finanziellen Gründen kündigen müssen.

Nachteile in der Flexibilität?

Bei der Flexibilität scheiden sich die Geister. Das Lager Contra-BUZ argumentiert, dass durch die Kopplung an eine Altersvorsorge mit höherem Beitrag,  bei einer Kündigung dieser in der Regel auch die damit verbundene BUZ gekündigt wird. Auch das zugunsten der Altersvorsorge die BUZ-Rente zu gering gewählt wird, ist ein häufiger Kritikpunkt. Hier ist also der Berater gefragt, wenn es um die Bedarfsermittlung und finanzielle Leistungsfähigkeit des Kunden geht.

Das Lager Pro-BUZ argumentiert dagegen mit den Vorteilen moderner Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Neben der Möglichkeit der Trennung beider Verträge bei Zahlungsschwierigkeiten, ist der Erhalt der Altersvorsorge im BU-Fall das Hauptargument. Bei einigen Verträgen, wie HDI EGO 2in1, Helvetia CleVesto Allcase oder Alte Leipziger ALfonds, kommt dann im Leistungsfall sogar mehr Guthaben zusammen, als wäre der Kunde nicht berufsunfähig geworden. Hintergrund ist die Weiterzahlung des kompletten Beitrags, und nicht nur des Sparbausteins, wie bei der Standard-BUZ. Ebenso sind oft erweiterte Möglichkeiten von zeitweisen Aussetzungen der Beitragszahlung mit späterer Wiederaufnahme für Phasen wie Elternzeit oder Arbeitslosigkeit integriert. Dabei kann im Gegensatz zu vielen SBU-Verträgen der volle Schutz ohne Nachzahlung von Beiträgen aufrecht erhalten werden, da ja durch die Altersvorsorgen Guthaben zum „Verbrauchen“ vorhanden ist.

Steuervorteile bei staatlich geförderter BUZ

Ist eine BUZ in einem der vielen staatlich geförderten Produkte möglich, profitiert sie ebenso wie der Sparbaustein von den Steuervorteilen. Auf der anderen Seite gelten auch die Nachteile, wie höhere Steuerbelastung der Auszahlung und gegebenenfalls verpflichtende Krankenversicherungsbeiträge. Die höchste Förderung genießt aktuell die BUZ in der betrieblichen Altersversorgung, zum Beispiel über eine Direktversicherung. Die Beiträge sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei. Zudem kann die BUZ beliebig hoch sein. Auch in Riester-Verträgen ist mit Steuer- oder Zulagenförderung eine BUZ bis 20 Prozent des Beitrags möglich. Leider gibt es dafür kaum (noch) Anbieter.

Als letztes startete die Basis-(Rürup-)Rente ins Rennen. Bei dieser müssen jedoch immer mehr als die Hälfte der Beiträge in die Altersvorsorge fließen, sonst kann der gewährte Steuervorteil auf aktuell 92 Prozent des Gesamtbeitrags wieder rückwirkend entfallen. Wer also „Spitz-auf-Knopf“ kalkuliert, und 49 Prozent in die BUZ investiert, riskiert böse Überraschungen bei einer Beitragsabsenkung des Kunden. Dann hilft, wenn vorhanden, nur die „BU-Retter-Klausel“, die eine BUZ in eine SBU überführt

Keine Glaubensfrage – Beratung ist gefragt

Die Entscheidung für oder gegen eine BUZ ist also weniger eine Glaubensfrage, sondern eher das Ergebnis einer Analyse der Situation. Sowohl der Bedarf, als auch die Nutzung von staatlichen Förderungen müssen betrachtet werden. Gerade Berufsanfänger und junge Menschen etwa haben oft zu wenig Geld für Vorsorge und Absicherung übrig, zahlen dafür aber auch kaum Steuern. Wer hier dann nur die reine Berufsunfähigkeit (SBU) absichert, muss in der Höhe der BU-Rente immer auch die wegfallende Altersvorsorge berücksichtigen. Alternativ kann aber auch der Kapitalaufbau zumindest mit einer BUZ-Beitragsbefreiung versehen werden, um diesen im BU-Fall zu schützen. Voraussetzung ist jedem Fall eine fachgerechte Beratung, um Fehler in der Absicherung zu vermeiden.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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