- Von Redaktion
- 12.04.2016 um 08:02
Hier muss der Vermittler den Kunden entscheiden lassen, welche Grundfähigkeit die Fähigkeit, ein Einkommen zu erzielen, am ehesten bedrohen würde. Bei vielen Berufen ist dies „Knien und Bücken“, bei anderen die Fähigkeit, seine Hand oder Hände zu gebrauchen.
Grundsätzlich sollten aber von den drei oder vier Gesellschaften, mit denen der Vermittler zusammenarbeiten möchte, die einzelnen Auslöser geprüft werden, da die Schwere der Erreichbarkeit sehr weit auseinanderklaffen kann.
Psychische Erkrankungen können auch hier zum Ausschluss führen
Die Gesundheitsprüfung ist etwas weniger streng. Psychische Erkrankungen müssen aber angegeben werden und führen auch zum Ausschluss, da die allermeisten Tarife intellektuelle Fähigkeiten absichern. Derzeit gibt es nur einen Anbieter am Markt, der auf Fragen zur Psyche verzichtet. Allerdings fragt auch dieser nach Medikamenten und würde ablehnen, wenn ein Psychopharmakon auch Grundfähigkeiten beeinflussen würde.
Preislich ist die Grundfähigkeitsversicherung für alle körperlichen Berufe interessant, da auch für schwerstkörperlich Tätige die Beiträge einigermaßen bezahlbar bleiben.
Das gilt es beim Prüfen zu beachten
Bei der Prüfung eines Tarifs ist neben der Definition der Leistungsauslöser vor allem der Prognosezeitraum zu prüfen. Der Markt schwankt hier zwischen sechs und zwölf Monaten.
Zusammenfassend ist die Grundfähigkeitsabsicherung vor allem dann interessant, wenn eine BU zu teuer ist oder psychische Erkrankungen sowieso ausgeschlossen wären. Auch ist diese Versicherung für künstlerische und in der BU und EU nicht versicherbare Berufe ein sinnvolles Ausweichprodukt.
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