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  • Von Redaktion
  • 09.07.2015 um 14:04
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Einmalzahlungen von Pensionskassen und monatliche Rentenzahlungen aus einer bAV sind steuerlich gleichgestellt. Für beide Fälle gelte die sogenannte Fünftelregelung. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 5 K 1792/12). Warum eine ehemalige Bankangestellte gegen ihr Finanzamt klagte und warum das Gericht ihr Recht gab.

Hier lesen Sie mehr über das Urteil zur Besteuerung von bAV-Zahlungen.

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