- Von Redaktion
- 19.04.2016 um 10:52
Die angehende Ärztin Cornelia Dahmen sucht Rat bei Finanztest-Projektleiterin Beate Bexterm-öller. Sie startet bald ins Berufsleben und möchte sich richtig absichern. Eine Frage, die sich dabei unter anderem stellt, ist, ob sie als Pflichtmitglied in der Ärzteversorgung aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) herausfällt.
Sie könne sich von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen – auch wenn Sie angestellt sei, antwortet Bextermöller darauf. Der Beitrag, der dann ins Versorgungswerk fließe, entspreche dem Beitrag, den sie für die GRV zahlen müsste.
Welche Leistungen das Versorgungswerk bei einer Berufsunfähigkeit bietet, ist die nächste Frage der Doktorandin Dahmen. Leistung gebe es von der berufsständischen Versorgung erst, wenn sie gar nicht mehr als Ärztin arbeiten könne, erklärt Bextermöller. Und weiter: „Es besteht in der Regel kein Schutz für die zuletzt ausgeübte, etwa fachärztliche Tätigkeit. Wer als Chirurg nicht mehr operieren kann, ist aber möglicherweise in der Lage, noch eine andere ärztliche Tätigkeit auszuüben. Eine private bedarfsgerechte Berufsunfähigkeitsversicherung wäre als Ergänzung ideal.“
Keine Kombi-Pakete wählen
Dabei sollte Dahmen darauf achten, dass der Versicherer bereits zahlt, wenn sie ihre letzte berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann – also ohne zu prüfen, ob für sie nicht noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Außerdem sollte die Police leisten, wenn Dahmen voraussichtlich sechs Monate außerstande sind, in Ihrem letzten Job weiterzuarbeiten.
Sie habe Angebote bekommen, einen Berufsunfähigkeitsschutz mit einer Rentenversicherung zu kombinieren. Was denn davon zu halten sei. „Wenig“, meint Bextermöller. „Wir empfehlen, die Absicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit von der Altersvorsorge zu trennen. Ein Versicherer mit gutem Berufsunfähigkeitsschutz bietet nicht automatisch eine gute Altersvorsorge an.“
Wer wenig verdiene oder arbeitslos werde, sei mit einem teuren Kombivertrag finanziell außerdem schnell überfordert. Bextermöller: „Kündigt er den Vertrag, steht er ohne Berufsunfähigkeitsschutz da.“
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