- Von Juliana Demski
- 03.05.2021 um 15:31
Wenn es nach der Beratungsgesellschaft Premium Circle Deutschland geht, sollten die deutschen Berufsunfähigkeitsversicherer gesetzlich zu Verbindlichkeit, Verständlichkeit und Transparenz in ihren Vertragsbedingungen verpflichtet werden. Diese Forderung stützt das Unternehmen auf eine kürzlich durchgeführte Studie, die das Antrags- und Leistungsverhalten der BU-Versicherer untersucht hat.
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Diese habe „erneut eine erhebliche Varianz der Versicherer im Umgang mit den durch Covid-19 neu hinzugekommenen Herausforderungen“ aufgedeckt, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Unklarheiten und Risiken für Versicherte seien damit nochmals größer geworden, so die Studienautoren weiter. Sie sprechen von einem „weiteren Nebelflug ohne Orientierung“ der Versicherer.
Weitere Informationen zur Studie:
In 97 detaillierten Fragen untersuchten die Experten unter anderem, inwieweit Covid-19-Impfungen mit bestimmten Impfstoffen, ein positiver Covid-19-Test, Reisen in Risiko- oder Mutationsgebiete, durch die Corona-Pandemie ausgelöste psychische Erkrankungen, nicht durchgeführte oder verschobene ärztlich angeordnete Maßnahmen, Arbeit im Homeoffice oder allgemeine Langzeitfolgen aktuell schon Einfluss auf den Antrags- oder Leistungsprozess haben. 59 Versicherer sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erhielten einen Erhebungsbogen, mit dem sie an der Studie teilnehmen konnten.
Das Ergebnis:
Nur sieben Versicherer (11,9 Prozent) beteiligten sich an der Studie: Alte Leipziger, Barmenia, Canada Life, HDI, LV 1871, Sparkassen Versicherung und Volkswohl Bund. 15 Versicherer (25,4 Prozent) lieferten indes – teilweise begründet – keine Daten, und weitere 37 Versicherer (62,7 Prozent) zeigten selbst nach Erinnerung keinerlei Reaktion.
Trotz einzelner positiver Ausnahmen sei das Gesamtergebnis ernüchternd. Besonders kritisch sei vor allem eine „irreführende“ Aussage auf der Homepage des GDV anzusehen (Zitat: „Sowohl beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch bei der Leistungsprüfung gelten für Kunden mit einer Corona-Infektion die ganz normalen Regeln.“). Denn im Rahmen der Studie hätte sich ein teilweise deutlich abweichendes Ergebnis gezeigt, das sowohl den Antrags- als auch den Leistungsprozess betreffe.
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