Sportliche Aktivitäten wie Yoga sind nur eine Möglichkeit sich fit zu halten - im Rahmen einer bKV erhalten Mitarbeiter zahlreiche weitere Angebote © Foto erstellt von senivpetro - de.freepik.com
  • Von René Weihrauch
  • 24.09.2021 um 13:42
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Die Beliebtheit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) steigt – dennoch halten sich hartnäckig einige Irrtümer und Vorurteile zu dieser Form der privaten Krankenzusatzversicherung. Wie Makler Vorbehalten begegnen und was sie sonst noch zu bKV wissen sollten, lesen Sie hier.

Immer mehr Firmen interessieren sich für die betriebliche Krankenversicherung (bKV) – aus Fürsorge für ihre Mitarbeiter und um ihr Ansehen als Arbeitsgeber zu verbessern. Rainer Ebenkamp, Leiter Gesundheit Vertriebsunterstützung bei der Gothaer, stellt inzwischen auch in der Maklerschaft wachsende Bereitschaft fest, sich des Themas anzunehmen. Teils bestehen – wie auch bei einigen Kunden – aber noch Unsicherheiten.

Vergütung entspricht der üblichen Regelung

So gehen viele Vermittler fälschlicherweise davon aus, dass ihre Vergütung bei der bKV nur 50 Prozent im Vergleich zu anderen Zusatzversicherungen beträgt. Fakt ist aber, dass die Vergütung bereits vor einiger Zeit der Regelung bei Einzelversicherungen angepasst wurde. Lukrativ ist die betriebliche Krankenversicherung für Vermittler damit auf jeden Fall. Auch wenn man bedenkt, dass die Zahl der bKV-Verträge in den vergangenen Jahren zwar sprunghaft gestiegen ist – mit rund 40 Millionen Beschäftigten in Deutschland aber noch immer ein Riesenfeld zu beackern ist. Der Makler hat bei der bKV zudem ein nahezu stornosicheres Geschäft, da die Versicherung durch den Arbeitgeber finanziert oder zumindest initiiert wird und der Courtagehaftungszeitraum bei den meisten Anbietern bei nur zwölf Monaten liegt.

Unklarheit besteht vielfach auch bei der Frage, ob und wie die Zuwendungen in der arbeitgeberfinanzierten bKV vom Arbeitnehmer versteuert werden müssen. Die Antwort lautet: Bis zu einer Grenze von 44 Euro (ab 1. Januar 2022: 50 Euro) gar nicht. Nach einigem Hin und Her bei der Gesetzgebung gelten sie nun als Sachlohn und sind damit steuer- und sozialabgabenfrei. Der Arbeitgeber kann die Beiträge außerdem als Betriebskosten absetzen.

Hier finden Vermittler und Betriebe Unterstützung

Manchmal fürchten Unternehmen wie Vermittler den angeblichen hohen Verwaltungsaufwand, der durch eine bKV entsteht. Diese Sorge ist aber ebenfalls unbegründet. Inzwischen bieten Versicherer Maklern und Betrieben umfangreiche Unterstützung, beispielsweise mit einfachen und übersichtlichen digitalen Verwaltungsprogrammen.

Vielfach wird schließlich die Frage nach dem Preis-Leistungsverhältnis gestellt. Dazu kann man sagen: Die Zeiten, da die bKV hauptsächlich Zahntarife enthielt, sind lange vorbei. Heute lassen sich darüber hinaus Policen mit allen wichtigen Gesundheitsbausteinen abschließen, darunter etwa Krankenhaus-, Vorsorge-, Pflege- und ambulante Zusatzversicherung. Mit Beiträgen, die zum Teil unter einem Prozent der betrieblichen Lohn- und Gehaltssumme liegen.

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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