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- 19.09.2019 um 14:47
Dieses orientiert sich bei Antragstellung weniger an der Berufsbezeichnung, sondern mehr an der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit im Alltag. Nach einer Grundeinstufung werden die Kriterien Tätigkeitsstatus, Anteil der Bürotätigkeit, Berufs-/Bildungsabschluss, Personalverantwortung und Rauchgewohnheiten abgefragt. Jedes dieser Merkmale ist weiter unterteilt, so wird etwa im Bereich Personalverantwortung weiter unterschieden nach der Zahl der geführten Mitarbeiter. Der Kunde beantwortet die Fragen und sammelt so Scoring-Punkte. Diese führen bei Erreichen verschiedener Grenzen zu einer Verbesserung der Einstufung – die Prämie sinkt.
„Ein gelernter Industriemechaniker kann beispielsweise in Abhängigkeit vom Grad und der Zahl von Weiterbildungsmaßnahmen im Laufe seines Lebens unterschiedliche Tätigkeiten ausüben“, sagt Jacques Wasserfall, Vorstand Leben der Zurich Gruppe Deutschland. „Der Zurich Berufsunfähigkeits-Schutzbrief berücksichtigt die tatsächliche Tätigkeit und den gegebenenfalls unterschiedlichen Anteil an körperlicher Tätigkeit. Das wirkt sich dann auch im Versicherungsbeitrag aus.“
Teilzeitfalle aufgehoben
Auch der Hamburger Versicherer Condor hat sich etwas Neues überlegt und im Juli eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Teilzeitklausel auf den Markt gebracht. „Derzeit gibt es 15 Millionen Teilzeitkräfte in Deutschland, und diese werden bei einer Berufsunfähigkeit alle benachteiligt – selbst wenn sie sich über eine BU-Versicherung abgesichert haben“, erklärt Produktmanager Christian Dulitz. Warum? Bei der Prüfung, ob jemand bedingungsgemäß zu 50 Prozent berufsunfähig ist, wird oft die Arbeitszeit als maßgeblicher Faktor angesetzt.
Arbeitet jemand regulär acht Stunden, kann er als berufsunfähig gelten, wenn er maximal vier Stunden am Tag ableisten kann. „Teilzeitkräfte arbeiten aber weniger Stunden am Tag, zum Beispiel halbtags vier Stunden“, sagt Dulitz. „Kann diese Teilzeitkraft dann aus gesundheitlichen Gründen nur noch drei Stunden lang arbeiten, ist sie nur zu 25 Prozent und nicht zu 50 Prozent berufsunfähig – die Vollzeitkraft hingegen schon“, so der Produktmanager weiter.
Besseres Angebot für Handwerker
Die Condor hat dieses Problem so gelöst, dass sie die Berufsunfähigkeit anhand der höchsten Arbeitszeit beurteilt, die während der BU-Vertragsdauer vorgelegen hat. „Hat eine Mitarbeiterin beispielsweise mit 40 Stunden Wochenarbeitszeit eine BU-Versicherung abgeschlossen und ihre Arbeitszeit danach auf 20 Stunden reduziert, prüfen wir die Berufsunfähigkeit anhand der 40 Stunden“, sagt Dulitz. Diese Klausel ist bereits im Zahlbeitrag eingepreist.
Auch die Württembergische hat eine solche Teilzeitklausel in ihre überarbeitete BU-Versicherung aufgenommen. Allerdings mit der Einschränkung, dass sie die Vollzeitstunden nur in den ersten zwölf Monaten nach dem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit für die Leistungsprüfung zugrunde legt. Neu in der Police ist auch eine Option, die die BU-Versicherung für Handwerker & Co. attraktiver machen soll. Der Unfallbaustein soll für Beschäftigte ein günstiger Basisschutz sein. Wird ein Kunde wegen eines Unfalls berufsunfähig, erhält er die doppelte vereinbarte BU-Rente ausgezahlt. Der Eintritt der BU muss dabei zu mehr als 50 Prozent auf die Folgen des Unfalls zurückzuführen sein.
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