- Von Karen Schmidt
- 25.11.2019 um 17:45
Durch die Niedrigzinspolitik sinken die Rechnungszinsen zur Bewertung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) schneller als erwartet. Darauf weist die Unternehmensberatung Heubeck hin. Unternehmen müssten in den kommenden Jahren daher mit deutlich höherem Aufwand für ihre Pensionsrückstellungen rechnen.
So falle laut aktueller Hochrechnungen der HGB-Rechnungszins bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 auf 2,70 Prozent und nicht wie noch im Dezember 2018 erwartet auf 2,80 Prozent. „Mittel- bis langfristig gehen die hochgerechneten HGB-Zinssätze noch deutlicher zurück. Für Bilanzstichtage ab dem 31. Dezember 2024 erwarten wir derzeit einen Wert von unter einem Prozent“, sagt Friedemann Lucius, Vorstandssprecher von Heubeck.
Schon der Zinsrückgang in diesem Jahr könne die Pensionsrückstellungen im internationalen Abschluss um 25 bis 30 Prozent erhöhen. Gleichzeitig beharre der Staat darauf, in der Steuerbilanz die Verzinsung mit 6 Prozent anzusetzen. „Dies führt zur Versteuerung von Scheingewinnen und benachteiligt damit Unternehmen mit Direktzusagen gegenüber Unternehmen, die entweder gar keine bAV anbieten oder dazu andere Durchführungswege nutzen,“ so Heubeck-Vorstand Lucius.
Für Pensionskassen werde die Luft dabei immer dünner. Seien die Trägerunternehmen nicht bereit oder in der Lage, die Kapitalausstattung und damit Risikotragfähigkeit der Kassen deutlich zu verbessern, drohten Leistungskürzungen für die Rentenbezieher. Erste Kassen hätten diesen Weg schon gehen müssen. Und auch für viele deutsche Lebensversicherer werde es allmählich eng, heißt es von der Unternehmensberatung.
Freiheiten des BRSG nutzen
Einen Ausweg aus der Niedrigzins-Starre böte die Lockerung der Garantiebindung. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz habe dazu bereits eine interessante Möglichkeit geschaffen. „In der öffentlichen Diskussion wird der Erfolg des Betriebsrentenstärkungsgesetzes immer an einer schnellen Implementierung einer Vielzahl von Sozialpartnermodellen festgemacht“, sagt Heubeck-Vorstand Rainald Meyer. „Der Gesetzgeber hat im BRSG aber eine Vielzahl von positiven Elementen zur Verfügung gestellt, die auch ohne Sozialpartnermodell einen deutlichen Ausbau der bAV möglich machen.“
Niedrigere Garantiezusagen ermöglichten beispielsweise Freiräume für eine risikoreichere und damit ertragsstärkere Kapitalanlage. „Damit können neue Versorgungswerke deutlich robuster aufgestellt werden und gleichzeitig attraktive Leistungen anbieten. Das ist wichtig, damit Arbeitgeber sich nicht auf breiter Front aus der bAV zurückziehen, sondern diese weiterhin als attraktives Personalinstrument einsetzen.“
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