- Von Lorenz Klein
- 17.05.2019 um 11:38
Darüber hinaus bezieht der Versicherer zur möglichen Umwandlung der Verträge in eine Existenzschutzversicherung ausführlich Stellung:
„Wir nehmen unsere Verantwortung unseren Kunden gegenüber sehr ernst. Selbstverständlich bieten wir Alternativen zur Unfall-Kombirente an. Wir sind überzeugt, dass wir mit der Existenzschutzversicherung (ESV), dem Nachfolgeprodukt der UKR, eine hervorragende Lösung anbieten können, die in wesentlichen Aspekten höhere Leistungen beinhaltet, als das bisherige Produkt, und damit den hohen Erwartungen unserer Kunden entspricht.“
Dabei wehrt sich die Axa gegen den Vorwurf der Verbraucherschützer, wonach die Existenzschutzversicherung deutlich schlechtere Konditionen für den Kunden aufweise. Dies sei falsch, heißt es hierzu. Und weiter:
„Die ESV bietet in wesentlichen Aspekten verbesserte Leistungen als bei der UKR. So haben wir beispielsweise die Leistungsauslöser in der ESV überarbeitet, sodass wir bei Krebs bereits ab Stadium II leisten (UKR:3), und auch die Gliedertaxe haben wir verbessert. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf eine Gegenüberstellung der Produkte zur Verfügung.“
Details zum Wechsel in die Existenzschutzversicherung nennt der Versicherer ebenfalls:
„Den Wechsel in die ESV gestalten wir für unsere Kunden zudem so einfach wie möglich: Wir bieten allen UKR-Kunden schon seit mehr als einem Jahr und noch bis 22. Mai 2019 an, zu attraktiven Sonderkonditionen in die ESV zu wechseln. Die ESV ist klarer auf die Risiken und den Absicherungsbedarf der Versicherten ausgerichtet und wird den aktuellen Herausforderungen am Markt gerecht. Im Laufe der Aktion konnte bereits ein sehr hoher Anteil an Verträgen umgestellt werden. Dies zeigt die hohe Akzeptanz des neuen Produktes bei unseren Kunden.“
Abschließend äußert sich die Axa zu der Frage, wie die rechtliche Auseinandersetzung mit der VZHH weitergehen wird:
„Wir werden die Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg nun zunächst eingehend prüfen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unsere Antwort nicht öffentlich vorwegnehmen möchten und uns hierzu daher nicht äußern.“
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