- Von Redaktion
- 05.08.2014 um 15:38
Bei den neuen Vorsorgetarifen sind ärztlich durchgeführte Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen in drei Leistungsstufen bis zu 750 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattungsfähig. Das gilt aber nur für Maßnahmen, die von der Krankenkasse nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, wie etwa die Glaukomfrüherkennung.
Im Zahnbereich gibt es einen Tarif für Zahnbehandlung mit Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Zahnprophylaxe, hochwertige Füllungen und Inlays sowie einen Tarif für Zahnersatz. Dieser leistet 100 Prozent bei einer GKV-Regelversorgung sowie 80 Prozent für hochwertigen Zahnersatz inklusive Implantate.
Beim Krankenhauszusatztarif sind Zweibettzimmer mit Chefarzt, freie Krankenhauswahl sowie ambulante Operationen mitversichert.
Die bKV schließt der Arbeitgeber als Kollektivrahmenvertrag für seine Beschäftigten ab, er zahlt auch die Beiträge. Für Arbeitnehmer erfolgt das Ganze ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten. Der Abschluss ist per Listenanmeldung möglich. Voraussetzung ist, dass mindestens 90 Prozent der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer oder einer speziellen Personengruppe – etwa führungskräfte –versichert werden. Die Mindestzahl liegt bei zehn Mitarbeitern, im stationären Tarif bei 50 Mitarbeitern.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren