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Für Menschen, die eine psychische Erkrankung hinter sich haben, kann eine Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine gute Sache sein. © Freepik
  • Von Jens Lehmann
  • 15.08.2024 um 16:25
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lesedauer Lesedauer: ca. 05:15 Min

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit abgespeckten Gesundheitsfragen für bestimmte Zielgruppen: Mit immer neuen Aktionen mischen Versicherer den BU-Markt kräftig auf. Vermittler und Kunden können von dem Trend profi­tieren – wenn sie es richtig angehen.

Neben der Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente müssen Kunden bei BU-Aktionen häufig auch bei der Beitragsdynamik Abstriche machen. Oft gewähren die Versicherer nur 3 statt 5 Prozent, und längst nicht alle Verträge beinhalten eine Karrieregarantie oder Nachversicherungsmöglichkeiten, die über klassische Anlässe wie Berufseinstieg, Heirat oder die Geburt eines Kindes hinausgehen.

Folglich kann die Berufsunfähigkeitsversicherung in manchem Fall nicht adäquat mit dem Gehalt und den Anforderungen des Lebens wachsen. Diese möglichen Einschränkungen müssen Vermittler in der Kundenberatung besonders im Blick behalten.

Abkürzung zum BU-Schutz

Auch angesichts der möglichen Einschränkungen bei BU-Aktionen sollten Vermittler zunächst den Gesamtmarkt nach passenden Produkten für ihre Kundschaft sondieren. Unverzichtbare Basis dafür ist eine detaillierte Bestandsaufnahme mit dem Kunden: Wie sieht seine Gesundheitshistorie aus? Gibt es chronische Erkrankungen, die für eine Berufsunfähigkeitsversicherung relevant sein könnten? Ist ein längerer Auslandsaufenthalt geplant?

„Erst wenn der Vermittler die gesamten Umstände des Kunden und seine Wünsche genau kennt, lässt sich sagen, ob eine Aktion das richtige für ihn ist oder besser doch ein normaler Antrag mit den üblichen Gesundheitsfragen und Risikoprüfung, weil da zum Beispiel die Nachversicherungsoptionen besser zu den Wünschen des Kunden passen“, sagt Bierl. Darum lohne es sich im Interesse des Kunden, immer den weiteren Weg zur Berufsunfähigkeitsversicherung und nicht von vornherein die Abkürzung über eine BU-Aktion mit ihm zu gehen, obwohl das für den Vermittler sicher weniger Arbeitsaufwand bedeute.

Doch spielen BU-Aktionen im Markt durchaus eine Rolle. Denn sie können eine Option insbesondere für solche Kunden sein, die beispielsweise in der Vergangenheit stationär im Krankenhaus oder ambulant wegen psychischer Probleme behandelt worden sind. Üblicherweise fragen BU-Versicherer Behandlungen für Zeiträume von fünf bis zehn beziehungsweise drei bis fünf Jahre rückwirkend ab.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung sind diese Abfragezeiträume meist deutlich verkürzt, für psychische Behandlungen oft auf nur drei Jahre. Wer also vor vier Jahren psychotherapeutisch behandelt wurde, erhält über eine ganze Reihe von Aktionen problemlos BU-Schutz, der auf „normalem“ Weg nicht zu haben wäre. Ein Segen für den Kunden.

„Keine Freifahrtscheine für Halbtote“

Sind BU-Aktionen also eine Möglichkeit für Vorerkrankte, Ausschlüsse zu umgehen und eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen? Experten warnen Maklerinnen und Makler davor, BUs mit vereinfachter Gesundheitsprüfung als Ultima-Ratio-Option für sonst nicht mehr vermittelbare Kunden zu verstehen.

„BU-Aktionen sind kein Joker oder Freifahrtscheine für Halbtote“, bringt es Bierl auf eine deutliche Formel. Denn natürlich schauen sich Versicherer im Leistungsfall sehr genau an, was die Gründe für die Berufsunfähigkeit sind – und welche Gesundheitsangaben der Kunde bei Vertragsabschluss gemacht hat.

Seite 3: Gefahr für Kunden

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Jens Lehmann

Jens Lehmann ist diplomierter Publizist und Betriebswirt und arbeitet als freier Journalist und Autor in Hamburg. Er ist thematisch auf Wirtschafts-, Finanz- und Mobilitätsthemen spezialisiert. Seine Beiträge erscheinen in Publikationen großer Zeitungsverlage, Unternehmensveröffentlichungen sowie bei Pfefferminzia.

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