Für Menschen, die eine psychische Erkrankung hinter sich haben, kann eine Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine gute Sache sein. © Freepik
  • Von Jens Lehmann
  • 15.08.2024 um 16:25
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit abgespeckten Gesundheitsfragen für bestimmte Zielgruppen: Mit immer neuen Aktionen mischen Versicherer den BU-Markt kräftig auf. Vermittler und Kunden können von dem Trend profi­tieren – wenn sie es richtig angehen.

Genau hier, bei den Antworten auf die Gesundheitsfragen, lauert die Gefahr, dass der Versicherer im Ernstfall eine Anzeigepflichtverletzung erkennt und Leistungen verweigert. Zwar muss der BU-Kunde laut Versicherungsvertragsgesetz im Grundsatz nur die Vorerkrankungen gegenüber dem Versicherer angeben, nach denen er in Textform gefragt wird. Doch wird sich ein chronisch Kranker, der einige Jahre nicht mehr in Behandlung gewesen ist und deshalb BU-Schutz erhält, kaum darauf berufen können.

Bierl: „Denn der Versicherungsnehmer muss ihm bekannte Umstände angeben, die die BU betreffen könnten.“ Kunde und Vermittler müssten den gesunden Menschenverstand einschalten und die Versicherung über relevante Erkrankungen informieren, selbst wenn im Antrag nicht ausdrücklich nach ihnen gefragt wurde.

Schädlich fürs Versichertenkollektiv?

Jens Oliver Martin, Leiter Produktmanagement der Alte Leipziger Lebensversicherung, sieht BU-Aktionen mit reduzierter ­Gesundheitsprüfung noch aus anderen Gründen „äußerst kritisch“. Durch eine verkürzte Gesundheitsprüfung könnten mehr Kunden mit Vorerkrankungen und somit höheren BU-Risiken in den Bestand aufgenommen werden. „Die damit verbundenen BU-Leistungen müssen von den ‚gesunden‘ Kunden mitfinanziert werden“, warnt er.

Für die Versichertengemeinschaft sind schnelle Verträge mit abgespeckten Fragen zur Gesundheit somit schädlich. Entsprechend bietet die Alte Leipziger Privatkunden keine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung an. Kunden ohne oder mit nur wenigen Vorerkrankungen empfiehlt Martin, besser einen Versicherer mit fundierter Risikoprüfung auszuwählen. „Das ist die Grundlage für eine ­faire Leistungsprüfung und langfristig stabile Beiträge.“

Per Zweitvertrag aufstocken

Aus individueller Kundensicht sind Aktionen grundsätzlich dennoch ein legitimes Mittel, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen oder bereits bestehenden Schutz unkompliziert per Zweitvertrag aufzustocken. „So sollten es auch Vermittlerinnen und Vermittler sehen“, rät Experte Bierl. Aktionen böten zudem die Chance, gerade jüngere Arbeitnehmer einfach und ohne viel Aufwand an das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung heranzuführen und Neugeschäft zu generieren. „Nach eingehender Beratung kann eine BU-Aktion durchaus passen.“

Mehr Abschlüsse wären auch im Sinne der Kunden wünschenswert. Denn in einer aktuellen Umfrage der LV 1871 gaben nur 21 Prozent der Befragten an, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben – ein sehr schlechter Wert für eine so wichtige Absicherung. Gleichzeitig zeigt das Ergebnis das enorme Marktpotenzial. Schon deshalb erwartet Tobias Bierl in Zukunft noch viele weitere BU-Aktionen. „Der Job von Maklerinnen und Maklern ist es, ihre Kunden seriös durch den Angebotsdschungel zu navigieren und ihnen den besten Berufsunfähigkeitsschutz und nicht die erstbeste BU-Aktion zu vermitteln.“

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Jens Lehmann

Jens Lehmann ist diplomierter Publizist und Betriebswirt und arbeitet als freier Journalist und Autor in Hamburg. Er ist thematisch auf Wirtschafts-, Finanz- und Mobilitätsthemen spezialisiert. Seine Beiträge erscheinen in Publikationen großer Zeitungsverlage, Unternehmensveröffentlichungen sowie bei Pfefferminzia.

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