- Von Karen Schmidt
- 28.04.2020 um 11:33
Mit dem Eintritt ins Berufsleben sollte man idealerweise auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Experten empfehlen dabei meist, dass die Police bis zum Renteneintrittsalter laufen sollte – also bis 67 Jahre. Die Versicherer bieten aber auch kürzere Laufzeiten an.
Das Softwarehaus Inveda.net hat daher untersucht, welche Preisunterschiede sich bei geringeren Ablaufaltern ergeben –konkret bei 55, 60, 63 und 67 Jahren. Für den Vergleich haben die Analysten eine Vergleichsperson mit folgenden Parametern gewählt: Die BU-Rente soll 1.600 Euro betragen, eine AU-Klausel enthalten und eine jährliche Rentensteigerung von mindestens 2 Prozent berücksichtigen. Die Musterperson ist 40 Jahre alt, raucht nicht und arbeitet als Bürokaufmann.
Die für den Vergleich ausgewählten Versicherungen sind dabei die kostengünstigsten Berufsunfähigkeitsversicherungen, die für die Musterperson mit einer Versicherungsdauer bis zum Alter von 67 Jahren verfügbar sind. Diese sind Dialog SBU-Professional, Basler BPL, Interrisk SBU XL, Canada Life BU, Axa BU SBV.
Die Analysten stellten bei ihrem Vergleich „gravierende Kostenunterschiede“ für die ausgewählten Tarife mit verschiedenen Vertragsdauern fest. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Dialog beispielsweise kostet danach mit einem Versicherungsende bei 67 Jahren 101,12 Euro monatlich. Endet der Vertrag im Alter von 55 Jahren sind es 24,77 Euro Monatsprämie.
Ist eine kürzere Laufzeit sinnvoll?
Bei den anderen Berufsunfähigkeitsversicherungen habe sich ein ähnliches Bild ergeben. Bei der Axa koste der BU-Vertrag bis zum Versicherungsende mit 67 Jahren 125,28 Euro pro Monat, bei 55 Jahren sind es 41,51 Euro monatlich.
Lohnt es sich also, die Laufzeit des Vertrags zu reduzieren, um Prämie zu sparen? Diese Frage beantwortet das Software-Haus wie folgt: „Für unsere Vergleichsperson würde sich das so darstellen, dass sie durch die jährliche Rentensteigerung im Alter von 60 Jahren eine BU-Rente von 2.377,51 Euro erhalten könnte. Sollte der Versicherungsnehmer mit 60 bis zum Alter von 67 Jahren berufsunfähig sein, würden ihm Zahlung in Höhe von 199.710,84 Euro entgehen. Die Beitragsersparnisse wären mit 13.466,40 Euro hingegen um ein Vielfaches geringer.“
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