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Rechtsanwalt Björn Thorben Jöhnke ist Partner der auf Vermittlerrecht spezialisierten Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. © Jöhnke & Reichow
  • Von Redaktion
  • 27.08.2018 um 15:50
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Eine Versicherungskundin war an Multipler Sklerose erkrankt und beantragte Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – doch der Versicherer stellte sich quer. Worum es in dem Fall genau ging und wie das Landgericht Mühlhausen urteilte, erläutert Björn Thorben Jöhnke von der Kanzlei Jöhnke & Reichow.

Hier geht es zum Beitrag unseres Schwestermagazins Das Investment.

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