- Von Lorenz Klein
- 21.02.2022 um 16:16
„Seinen Beruf als Kfz-Mechaniker musste Uwe Neumann aufgeben. Er leidet an einer Lähmung und ist auf den Rollstuhl angewiesen. Doch seine Versicherung weigert sich über Jahre, ihn als berufsunfähig anzuerkennen“, heißt es in der Programmankündigung zur WDR-Reportage „die story“. Titel: „Der ungleiche Kampf: Wenn die Versicherung nicht zahlt“ vom 2. Februar 2022 (Die 45-minütige Sendung ist hier in der ARD-Mediathek abrufbar).
Uwe Neumann sei nicht der einzige, schreiben die Autoren in ihrem Vorspann weiter, „für den die Versicherung zum Gegner wurde, als es gesundheitlich am schlechtesten ging. Kritiker sagen: Lücken im Gesetz machen es den Versicherungen leicht, Verfahren so lange zu verschleppen, bis die Betroffenen zermürbt aufgeben“. Pfefferminzia hatte am 3. Februar über die Sendung berichtet.
Hören Sie jetzt Folge 76 unseres Podcasts „Die Woche“
„Ihr Job besteht darin, Auszahlungen zu verhindern“
WDR-Reportage prangert BU-Regulierung an
Auch Versicherungsberater Stephan Kaiser, Geschäftsführer der BU-Expertenservice GmbH, hat sich die Reportage angeschaut, wobei es „studiert“ eher trifft. Über das Gesehene äußert sich der Fachmann nun gegenüber Pfefferminzia hochgradig irritiert – allerdings nicht über vermeintlich „verschleppte Verfahren“ der BU-Versicherer, sondern vor allem über die Darstellungsweise des WDR: „Das ist einfach Versicherer-Bashing – draufhauen, wo es nur geht“, ärgert sich Kaiser im Podcast-Gespräch mit Pfefferminzia.
>>> Hier gibt es das 25-minütige Gespräch mit Stephan Kaiser kostenlos und in voller Länge zum Nachhören
„Das stimmt einfach hinten und vorne nicht“
Zugleich nimmt der BU-Experte den porträtierten Kfz-Mechaniker Uwe Neumann in Schutz, der im Film des WDR für seine BU-Rente kämpft. „Der Fall ist furchtbar – das hätte anders geregelt werden müssen“, stellt Kaiser unumwunden klar. Es könne nicht sein, dass Neumann „am Schluss in so einen windigen Vergleich (mit dem Versicherer) musste“. Hier sei der Versicherer „irgendwo falsch abgebogen aus meiner Fernsicht“, wie Kaiser bedauert. „Das hätte man deeskalierend anders machen können – aber das sind eben die Ausnahmefälle.“
Dass Kaiser weiß, wovon er redet, unterstreicht der registrierte Versicherungsberater etwa mit dem Hinweis, dass er ja den ganzen Tag nichts anderes mache in seiner Firma, als BU-Leistungsfälle zu bearbeiten. „Und ja, ich erlebe solche Fälle auch. Aber das ist vielleicht einer von hundert“, wie der Experte betont. Das sei „einer zu viel – müssen wir uns nicht drüber streiten, aber der Beitrag möchte mir suggerieren, dass 99 von 100 Fällen so laufen und nur einer von 100 läuft gut – und das stimmt einfach hinten und vorne nicht. Die Sache ist etwas komplizierter als man es in dem Beitrag dargestellt hat.“
Gemeinsam mit der Ratingagentur Assekurata hat Kaiser ein Rating entwickelt, das helfen soll, die Fairness in der BU-Leistungsprüfung bei Versicherern zu überprüfen und zu beurteilen. Hier sei man bei vielen und auch großen BU-Versicherern „drinnen“, wie es Kaiser formuliert, so dass man durchaus über Erfahrungen über den Großteil des Marktes berichten könne. „Da wird nicht prinzipiell vertuscht oder verzögert“, stellt der Interviewte im Gespräch klar – und fügt hinzu: „Was ich aber feststelle, ist schon, dass es Häuser gibt, die sind kulturell ein bisschen anders aufgestellt als andere.“
Marco Krieter
Vor 3 JahrenDa habe ich als Versicherungsberater und Mitglied des BVVB, der seit 21 Jahren Ansprüche aus BU-Verträgen geltend macht, andere Erfahrungen als der Kollege Kaiser gemacht. Ich kann von vielen Fällen berichten, in denen Leistungsprüfungen zumindest verzögert werden und mit rechtlich unhaltbarer Argumentation Leistungen verweigert werden. Auch der Deutsche Anwaltsverein beklagt dies bereits seit Jahren immer wieder, Ex-Mitarbeiter aus den BU-Leistungsabteilungen berichten ebenfalls in (un)schöner Regelmäßigkeit, dass sie Anweisung hätten, möglichst viele Leistungsansprüche abzulehnen. Auch der Bundesverband der Versicherungsberater BVVB, dessen Mitglied der Kollege Kaiser augenscheinlich nicht ist. berichtet von anderen Erfahrungen, ebenso der Bund der Versicherten (BdV).
Insofern wundert es mich schon, dass der Kollege Kaiser hier komplett andere Erfahrungen gemacht haben will und quasi die GDV-Argumentation 1:1 übernimmt. Das stellt im Kollegenkreis der Versicherungsberater, in der Anwaltschaft sowie im BVVB und BdV eine Mindermeinung dar.
Zuzustimmen ist ihm allerdings, dass es Versichererseitig durchaus Unterschiede gibt.
Ditmar Gall
Vor 3 JahrenIch kann leider diese Aussage als Versicherungsmakler nicht bestätigen, ich helfe unserem Kunden seit 1997 Leistungsanträge zu stellen und bisher 1 Ablehnung, berechtigt wegen verheimlichen von vorvertraglichen anzeigepflichtigen Erkrankungen. Aber immer wieder fallen auch Top Versicherer auf, die letztendlich positive Leistungsfälle nach langen Hin udn Her bestätigen. Auffälig hierbei sind Leistungsfälle, wo eine lange Zeit Renten gezahlt werden müssen.
Das positive Verhalten gegenüber seiner Firma kann auch andere Gründe haben. Wir haben schon immer wieder Vergleichsangebote bekommen, damit die Sache kostengünstig für den versicherer vom Tisch ist und der Kunde wäre zufrieden gewesen. Damit haben wir immer ein Problem, wie jüngst, wo die Kundin 23 Jahre jung ist und erblinden wird und die Leistungsabteilung vorvertragliche Anzeigepflicht unterstellt, da die Bescherden ja schon dagewesen sein mussten…tolle Ideen.
3 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentierenMarco Krieter
Vor 3 JahrenDa habe ich als Versicherungsberater und Mitglied des BVVB, der seit 21 Jahren Ansprüche aus BU-Verträgen geltend macht, andere Erfahrungen als der Kollege Kaiser gemacht. Ich kann von vielen Fällen berichten, in denen Leistungsprüfungen zumindest verzögert werden und mit rechtlich unhaltbarer Argumentation Leistungen verweigert werden. Auch der Deutsche Anwaltsverein beklagt dies bereits seit Jahren immer wieder, Ex-Mitarbeiter aus den BU-Leistungsabteilungen berichten ebenfalls in (un)schöner Regelmäßigkeit, dass sie Anweisung hätten, möglichst viele Leistungsansprüche abzulehnen. Auch der Bundesverband der Versicherungsberater BVVB, dessen Mitglied der Kollege Kaiser augenscheinlich nicht ist. berichtet von anderen Erfahrungen, ebenso der Bund der Versicherten (BdV).
Insofern wundert es mich schon, dass der Kollege Kaiser hier komplett andere Erfahrungen gemacht haben will und quasi die GDV-Argumentation 1:1 übernimmt. Das stellt im Kollegenkreis der Versicherungsberater, in der Anwaltschaft sowie im BVVB und BdV eine Mindermeinung dar.
Zuzustimmen ist ihm allerdings, dass es Versichererseitig durchaus Unterschiede gibt.
Ditmar Gall
Vor 3 JahrenIch kann leider diese Aussage als Versicherungsmakler nicht bestätigen, ich helfe unserem Kunden seit 1997 Leistungsanträge zu stellen und bisher 1 Ablehnung, berechtigt wegen verheimlichen von vorvertraglichen anzeigepflichtigen Erkrankungen. Aber immer wieder fallen auch Top Versicherer auf, die letztendlich positive Leistungsfälle nach langen Hin udn Her bestätigen. Auffälig hierbei sind Leistungsfälle, wo eine lange Zeit Renten gezahlt werden müssen.
Das positive Verhalten gegenüber seiner Firma kann auch andere Gründe haben. Wir haben schon immer wieder Vergleichsangebote bekommen, damit die Sache kostengünstig für den versicherer vom Tisch ist und der Kunde wäre zufrieden gewesen. Damit haben wir immer ein Problem, wie jüngst, wo die Kundin 23 Jahre jung ist und erblinden wird und die Leistungsabteilung vorvertragliche Anzeigepflicht unterstellt, da die Bescherden ja schon dagewesen sein mussten…tolle Ideen.
weitere kommentare
1 2