- Von Redaktion
- 11.10.2018 um 08:35
Die Unterstützungskasse zählt zu den ältesten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Es handelt sich dabei um eine rechtlich selbstständige und rechtsfähige Versorgungseinrichtung. Getragen wird sie von einem Betrieb, einem Konzern oder von mehreren Unternehmen – meist in der Rechtsform einer GmbH oder eines eingetragenen Vereins.
Zu den Besonderheiten einer Unterstützungskasse gehört, dass die Zuwendungen des Arbeitgebers steuerrechtlich nicht als Arbeitslohn gelten. Dies schließt auch die Entgeltumwandlung mit ein, sodass eine steuerfreie Einzahlung für den Arbeitnehmer möglich ist. Erst bei der Auszahlung der Versorgungsleistungen wird die Lohnsteuer wirksam – nachdem bereits etwaige Freibeträge für Versorgungsbezüge abgezogen wurden.
Gesetzgeber begünstigt Kapitalauszahlung aus einer U-Kasse
Doch auch beim Bezug der Leistungen können gutverdienende Arbeitnehmer, die über eine Unterstützungskasse für das Alter vorsorgen, in beträchtlichem Umfang Steuern sparen. Möglich macht dies die sogenannte Fünftelregelung: Sie kommt zur Anwendung, wenn sich der U-Kassen-Sparer für eine Kapitalauszahlung anstelle einer Rente entscheidet.
Weitere Details hierzu und wie das Prinzip der Unterstützungskasse funktioniert, erfahren Sie, wenn Sie das Erklär-Video aus der neuen „Sei-schlau“-bAV-Serie von Finanzmedia anschauen. Weitere Videos finden Sie hier.
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