Die Verdi-Zentrale in Berlin: Derzeit gibt es Streit zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband Versicherungswirtschaft. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 02.08.2018 um 11:53
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Die Gewerkschaft Verdi befindet sich im Streit mit dem Arbeitgeberverband Versicherungswirtschaft (AGV). Grund: Versicherer verweigern ihren Mitarbeitern bestimmte Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung (bAV), so der Vorwurf der Gewerkschaft. Der AGV weist die Kritik zurück.

Die Gewerkschaft Verdi setzt sich in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dafür ein, dass die gesetzliche Regelung, nach der Arbeitgeber ab 2019 im Rahmen der Entgeltumwandlung mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss zahlen müssen, auch in der Versicherungswirtschaft eingeführt wird.

Hintergrund:

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sieht vor, dass ein Angestellter, der beispielsweise monatlich 100 Euro aus seinem Gehalt in eine Direktversicherung abführt, einen Zuschuss von 15 Euro vom Arbeitgeber erhält. Diese Regel gilt ab 2019 zunächst für neue Verträge, bestehende bAV-Verträge sind ab 2022 zu fördern.

Ausgerechnet die Versicherer würden ihren Mitarbeitern diese Unterstützung verweigern, wirft nun Verdi dem Arbeitgeberverband Versicherungswirtschaft (AGV) vor. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.

„Das Risiko eines Imageschadens ist unkalkulierbar“, zitiert die Zeitung die Gewerkschaft. Die Unternehmen gefährdeten ihre Glaubwürdigkeit, da sie in der eigenen Branche nicht das praktizierten, womit sie sich bei Unternehmen stets einsetzen würden.

Dazu muss man wissen, dass viele Unternehmen bereits heute jene Summen an bAV-betreibende Mitarbeiter weitergeben, die sie in Form von geringeren Sozialbeiträgen einsparen. Der Grund: Die Entgeltumwandlung leisten die Mitarbeiter aus ihrem Brutto-Gehalt, so dass der jeweilige Betrieb aus dem abgeführten Gehaltsteil keine Sozialbeiträge mehr entrichten müssen. Für den Betrieb ergibt sich daraus gewissermaßen ein „Nullsummenspiel“, zugleich tut er seinem Mitarbeiter etwas Gutes.

Verdi verstünde die rechtliche Lage nicht, wehren sich die Arbeitgeber nun im aktuellen Streit. „Es besteht ein geltender Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung, der sehr großzügig ist“, zitiert die Zeitung den stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des AGV, Sebastian Hopfner. Dass der Tarifvertrag hier statt des Gesetzestextes gelte, sei im Gesetz ausdrücklich vorgesehen, so Hopfner. Das BRSG enthalte eine entsprechende Tarifvertragsöffnungsklausel.

Verdi ist da anderer Meinung:

Der Tarifvertrag enthalte besagte Regelung zu den eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen nicht. Deshalb könne er die gesetzliche Regel nicht ersetzen.

Beim Arbeitgeberverband versteht man die Aufregung hingegen nicht.

So würden nach AGV-Angaben ohnehin mindestens 80 Prozent der Mitgliedsunternehmen einen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zahlen, der deutlich höher sei als die gesetzliche Verpflichtung.

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Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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