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  • Von Redaktion
  • 03.11.2014 um 13:08
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Gesellschafter-Geschäftsführer sollten nicht schon mit Beginn des Rentenalters Geld aus der betrieblichen Altersvorsorge bekommen, sondern erst deutlich später – beispielsweise mit 85 Jahren, so der Vorschlag von Mensch & Kuhnert, einem Institut für Versicherungsmathematik.

Aus Sicht des Instituts sind Direktzusagen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) häufig unterfinanziert, da die Unternehmen nicht verpflichtet sind, gesondertes bAV-Vermögen aufzubauen. Zu Rentenbeginn ist daher oft nicht genug Geld im Topf.

Die Experten von Mensch & Kuhnert empfehlen deshalb, mit dem späteren Zahlungsstart aus der Renten-Police eine Art Risikoversicherung gegen Langlebigkeit zu machen. So würde das Unternehmen weniger Geld in die Rentenversicherung einzahlen müssen und könnte es stattdessen anderweitig investieren.

Eine Kapitalanlage mit 3,3 Prozent Zinsen im Jahr könnte dem Unternehmen bereits mehr Rendite bringen. Mit diesem Anreiz würden Arbeitgeber wohl auch eher für ihre Gesellschafter-Geschäftsführer vorsorgen wollen, so das Institut weiter.

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